Eine vom baselstädtischen Grossen Rat beschlossene Wohnsitzpflicht für die am alten Radiostudiostandort auf dem Bruderholz geplanten Neubauten wird angefochten: Die SRG Region Basel hat einen Rekurs gegen diese Einschränkung der Neunutzung eingereicht.
Den Widerstand gegen den Parlamentsentscheid bekannt gemacht hat am Mittwoch der Grossratspräsident zum Beginn der Sitzung. Wie eine Sprecherin der SRG Region Basel – diese Trägerschaftsorganisation ist Eigentümerin des Areals – auf Anfrage sagte, war die Begründung des Rekurses Anfang Woche eingereicht worden.
Der Grosse Rat hatte am 13. Februar für die geplante Wohnüberbauung am alten Studiostandort eine Zonenänderung und einen Bebauungsplan oppositionslos bewilligt. Entstehen sollen dort 48 Wohnungen mit Grünraum, wenn das Studio umgezogen ist. Radio und Fernsehen zügeln ab Mai ins Meret Oppenheim-Haus auf der Südseite des Bahnhofs SBB.
Eigentumswohnungen im Fokus
Die Bau- und Raumplanungskommission hatte für den Fall, dass Eigentumswohnungen entstehen, eine Residenzpflicht für Käufer in die Vorlage aufgenommen. So soll der dort erwartete hochwertige Wohnraum guten Steuerzahlern zur Verfügung stehen. Ein Streichungsantrag von LDP und FDP blitzte mit 50 gegen 36 Stimmen ab; die Residenzpflicht blieb also drin.
Diese Residenzpflicht ist nun aber der SRG ein Dorn im Auge. Sie fühlt sich unfair eingeschränkt und ficht den Parlamentsentscheid an. Die SRG Region Basel ist eine der sechs Mitgliedgesellschaften der SRG Deutschschweiz und somit Teil der Trägerschaft der SRG SSR (Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft).
Das heutige SRF-Studio auf dem Bruderholz-Hügel war 1940 gebaut und später erweitert worden. Das Grundstück an der Novarastrasse soll gemäss früheren Angaben einen «anhaltenden, marktkonformen Ertrag» einbringen. Dieser soll den Betrieb der SRG Region Basel sichern und zudem den Projektbetrag an den neuen Basler Studiostandort decken.
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