NordschweizStichtag naht: Aargauer müssen bis Ende Monat Steuern zahlen
ga, sda
11.10.2023 - 15:13
Die Aargauer Steuerpflichtigen müssen auch dieses Jahr bis Ende Oktober die provisorische Steuerrechnung 2023 bezahlt haben. Wenn das Geld zu spät auf dem Konto eintrifft, so wird ein Verzugszins von fünf Prozent fällig. Einen so hohen Verzugszins kennt in der Nordwestschweiz nur der Kanton Basel-Landschaft.
11.10.2023, 15:13
SDA
Im September erhielten die Steuerpflichtigen eine Verfallanzeige über die noch geschuldeten, provisorischen Steuern für dieses Jahr. Wer Vorauszahlungen geleistet hat, erhält einen Vergütungszins – dieser beträgt im Aargau im Kantonsvergleich lediglich 0,3 Prozent.
Über dem Durchschnitt der Nachbarkantone liegt der Aargau mit einem Verzugszins von 5,0 Prozent für verspätete Zahlungen. Die Kantone Solothurn und Bern verlangen einen Zins von 3,0 Prozent, die Kantone Basel-Stadt und Luzern einen Zins von 3,5 Prozent. Der Kanton Zürich verlangt 4,5 Prozent.
«Die Mahnung der säumigen Steuerpflichtigen erfolgt nach Ablauf der Zahlungsfrist», heisst es in einem Merkblatt des kantonalen Departements Finanzen und Ressourcen (DFR): «Nach erfolgloser Mahnung wird die Betreibung eingeleitet.»
10 Millionen Franken Steuerschulden
Ende 2022 schuldeten die natürlichen Steuerpflichtige dem Kanton noch 9 Millionen Franken und juristische Personen Steuern von 13,9 Millionen Franken Steuern, wie aus dem Jahresbericht 2022 des Regierungsrats hervorgeht.
Im vergangenen Jahr musste der Kantons auf Steuereinnahmen von 1,1 Millionen Franken verzichten. Die Steuerschulden wurden den natürlichen und juristischen Personen erlassen oder als Verlust verbucht.
Mahngebühren fällig
Für nicht fristgerecht bezahlte Rechnungen oder verspätet eingereichte Steuererklärungen müssen im Aargau seit dem Jahr 2019 Mahngebühren bezahlt werden. Dies beschloss das Kantonsparlament Ende 2017 auf Antrag des Regierungsrats. Die Mahngebühren gelten als Beitrag zur Sanierung der Staatskasse.
Der vom Regierungsrat beschlossene Tarif legt fest, dass die erste Mahnung 35 Franken kostet. Die zweite Mahnung, die per eingeschriebenem Brief verschickt wird, schlägt mit 50 Franken zu Buche. Die Bearbeitungsgebühr für ein Betreibungsverfahren beim Steuerbezug beträgt 100 Franken. Unter dem Strich erhalten die Gemeinden 60 Prozent von den Zusatzeinnahmen.
Für den Steuerbezug der natürlichen Personen sind die Gemeinden zuständig. Der Kanton übt jedoch eine Aufsichtsfunktion aus. Firmensteuern treibt der Kanton selbst ein.
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