Coronavirus – AargauStrafbefehle wegen Coronavirus: 70'000 Franken Gebühren angefallen
SDA
28.8.2020 - 15:36
Im Kanton Aargau sind wegen Verstosses gegen die Covid-Verordnung und das Epidemiengesetz mindestens 146 Strafbefehle ausgesprochen worden. Die in der Regel zu bedingten Geldstrafen Verurteilten mussten 70'700 Franken Strafbefehlsgebühren bezahlen.
Im Kanton Aargau gab es 57 Strafbefehle wegen Verstosses gegen das Epidemiengesetz (17'400 Franken Gebühren) und 89 Strafbefehle wegen Verstosses gegen die Covid-19-Verordnung (53'300 Franken Gebühren). Diese Angaben basieren auf dem Stand 24. Juni, wie der Regierungsrat in seiner Antwort vom Freitag auf eine Interpellation von EVP-Grossräten festhält.
Die Staatsanwaltschaft müsse bei einem Strafbefehlsverfahren eine Gebühr erheben. Dies sei in der Strafprozessordnung und im kantonalen Dekret so vorgesehen, schreibt der Regierungsrat weiter.
Es bestehe kein kantonaler Handlungsspielraum. Im konkreten Einzelfall könne die Staatsanwaltschaft unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der kostenpflichtigen Person die Forderungen aus Verfahrenskosten herabsetzen oder erlassen.
Die Bestimmung komme aber nur dann zur Anwendung, wenn sich die beschuldigte Person in prekären finanziellen Verhältnissen befinde.
Ein Verstoss gegen das Epidemiengesetz des Bundes ist eine strafbare Handlung und kann daher nicht im Ordungsbussenverfahren abgewickelt werden. So wurde im Kanton Aargau etwa die Inhaberin eines Brautmodegeschäfts per Strafbefehl verurteilt, weil sie Anfang April vier Personen bedient hatte.
Wegen der vom Bundesrat ausgerufenen Notlage mussten zu diesem Zeitpunkt Kleider- und Blumenläden, Märkte, Restaurants und Bars, Coiffeursalons, Kosmetikstudios oder Erotikbetriebe geschlossen bleiben.
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