Im Zusammenhang mit der tödlich verlaufenen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern vom 20. Februar 2017 in Gerlafingen SO erhebt die Solothurner Staatsanwaltschaft Anklage. Ein 56-jähriger Mann wird sich wegen Mordes vor Gericht zu verantworten haben.
Am Vormittag des 20. Februar 2017 schoss ein heute 56-jähriger Schweizer in einem Wohnhaus in Gerlafingen auf einen Mann. Er verletzte diesen dabei so schwer verletzt, dass er in der Nacht darauf im Spital verstarb. Der 56-Jährige konnte gleichentags von der Polizei festgenommen werden.
Die Staatsanwaltschaft schloss ihre Strafuntersuchung ab und erhob Anklage wegen Mordes, Gefährdung des Lebens und Verstosses gegen das Waffengesetz. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung das Opfer aus nächster Nähe angeschossen und dabei tödlich verletzt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft geht gemäss Angaben vom Dienstag weiter davon aus, dass der Beschuldigte während der Schussabgabe das Leben einer weiteren Person unmittelbar gefährdete, da diese von den Schüssen hätte getroffen werden können.
Der Beschuldigte ist geständig, die Schüsse abgegeben zu haben, bestreitet aber den Tatablauf. Er befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Der Termin der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht von Bucheggberg-Wasseramt steht noch nicht fest.
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