Spitäler UKBB dank Sondereffekten 2018 mit Gewinn – Tarifprobleme halten an

SDA

7.5.2019 - 12:44

Das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) hat 2018 dank Sondereffekten einen Gewinn geschrieben. Ohne diese hätte eine schwarze Null resultiert. Nicht kostendeckende Tarife für ambulante Behandlungen konnten mit mehr Effizienz, Sparsamkeit und guter stationärer Auslastung just kompensiert werden.

Als Sondereffekte nannte das UKBB am Dienstag die Auflösung von Rückstellungen für die Einführung des Fallkostenpauschal-Systems SwissDRG von 2013 sowie Nachzahlungen der Invalidenversicherung (IV) aus der nach langem Ringen erzielten Tarif-Einigung für 2017. Beide Sonderfaktoren zusammen schlugen mit 2,4 Millionen Franken positiv zu Buche.

Damit wurde 2018 ein Gewinn von 2,5 Millionen ausgewiesen, anstatt des budgetierten Defizits von 4,3 Millionen. 2017 hatte ein Defizit von 2,7 Millionen resultiert. Für CEO Marco Fischer fiel das Jahr 2018 so «gar nicht so schlecht aus», wie er vor den Medien sagte.

Unter dem Strich stieg der Umsatz (Gesamtertrag) im vergangenen Jahr um 5,9 Prozent auf 147,2 Millionen Franken. Das Betriebsergebnis vor Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) betrug 12,1 Millionen, was eine EBITDA-Marge von 8,2 (Vorjahr: 4,9) Prozent ergab.

Patient Ambulant-Tarife

Dennoch bleibt die Lage des UKBB ungemütlich: Mit der Tarifsenkung des Bundesrates für ambulante Behandlungen vom letzten Jahr sanken die ambulanten Erträge um 3,5 Millionen Franken respektive 9,6 Prozent auf 32,9 Millionen. Direkte Tarifeingriff-Folgen machten laut Fischer -4,3 Millionen aus, also fast die vom UKBB erwarteten -4,5 Millionen.

Für 2019 rechnet das Spital denn auch mit einem Betriebsverlust von 1,2 Millionen. Die ohne Sondereffekte ausgeglichene Rechnung 2018 sei nur dank einem «sehr ausserordentlichen» Jahr gelungen, sagte Fischer. Zum Beispiel habe es unüblich viele Frühgeburten gegeben, die ihre Kosten gut decken – das sei in normalen Jahren nicht zu erwarten.

Als umgesetzte Sparmassnahmen nannte Fischer etwa Umstellungen in der Küche sowie kurzfristige interne Vertretungen bei sehr hoher Auslastung statt externer Aushilfen etwa vom Universitätsspital. Allein letzteres habe rund eine Million ausgemacht. Insgesamt sei 2018 ein «extremes Sparjahr» gewesen.

Querfinanzierung

Die Anzahl ambulanter Besuche stieg innert Jahresfrist um 1,3 Prozent auf 98'512. Wegen der Tarifsenkung schauten dabei mit 30'171 Millionen kumulierten Taxpunkten jedoch 12,6 Prozent weniger heraus als im Vorjahr. Zugelegt haben 2018 sowohl die Besuche bei den Polikliniken als auch die Notfälle. Und 35 Prozent der ambulanten Fälle betrafen seltene Krankheiten, die Spezialisten und Zeit brauchen.

Im stationären Bereich weisen die Patientenzahlen eine minimal auf 6397 gestiegene Anzahl Aufenthalte aus. Die in DRG-Punkten (Case Mix) gemessene Leistung stieg dabei aber stark an, um 8,9 Prozent auf 6826. Der DRG-Katalog (Taxpunkte pro Diagnose) werde laufend verbessert, sagte Verwaltungsratspräsident Manfred Manser, doch gleichzeitig drückten Versicherer auf tiefere Fallpreise.

Das ungelöste Problem liegt in der Kostenstruktur: 30 Prozent der UKBB-Fälle sind stationär; diese bringen aber 70 Prozent der Erträge. Viele Not- und Spezialfälle drückten den Kostendeckungsgrad im ambulanten Bereich unter 70 Prozent. Querfinanzierung durch den stationären Bereich sieht das Krankenversicherungsgesetz eigentlich nicht vor, wie Manser festhielt.

Refrain nach Bern

So forderten Manser und Fischer den Bundesrat erneut auf, die Tarifänderung im ambulanten Bereich rückgängig zu machen. Im Gegenteil wären für spezialisierte Kinderkliniken Tariferhöhungen angezeigt. Alle Schweizer Kinderspitäler hätten im ambulanten Bereich Kostendeckungsprobleme, sagte Manser – «der Kampf geht weiter».

Für Versicherer hat Manser – selber einst Helsana-Chef und Santésuisse-Vizepräsident – ein gewisses Verständnis: Diese hätten die Aufgabe, Prämien tief zu halten. Manche argumentierten jedoch zu wenig sachgerecht zur Kindermedizin, und teils überwögen rein finanzielle Motive. Kinderspitäler müssten Leistungen erbringen und finanzieren können. Diese Rollendifferenz sei nicht zu ändern.

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