Strassenbau Umfahrung Klus: Verwaltungsgericht lehnt Beschwerde der Gegner ab

ga, sda

14.6.2021 - 17:11

Die umstrittene Umfahrung Klus im Kanton Solothurn als Modell: Die 74 Millionen Franken teure Strasse soll das Städtchen Klus vom Verkehr entlasten. Das letzte Wort wird das Stimmvolk haben.
Die umstrittene Umfahrung Klus im Kanton Solothurn als Modell: Die 74 Millionen Franken teure Strasse soll das Städtchen Klus vom Verkehr entlasten. Das letzte Wort wird das Stimmvolk haben.
Keystone

Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hat eine Abstimmungsbeschwerde gegen die finanzielle Unterstützung durch Gemeinden für das Komitee «Pro Verkehrsanbindung Thal» abgewiesen. Es geht um das umstrittene 74-Millionen-Projekt für die Umfahrung Klus in Balsthal.

14.6.2021 - 17:11

Das Verwaltungsgericht sei zum Schluss gekommen, dass die Gemeinden ein «eminentes Interesse» am Projekt hätten, teilte das Komitee «Pro Verkehrsanbindung Thal» am Montag mit. Das Ziel des Komitees sei es laut Verwaltungsgericht, der Bevölkerung des Kantons die Wichtigkeit des Projekts für die Thaler Bevölkerung aufzuzeigen.

Das Referendumskomitee «So nicht!» hatte die Beschwerde eingereicht. Sie monierten, dass die Gemeinderäte von Aedermannsdorf, Holderbank, Herbetswil, Mümliswil-Ramiswil und Welschenrohr-Gänsbrunnen beschlossen, die «Abstimmungspropaganda» mit Steuergeldern zu finanzieren. Damit werde die gebotene Zurückhaltung staatlicher Stellen verletzt.

Das Verwaltungsgericht weist auf die besondere Verkehrssituation mit der einzigen Zufahrt durch den «Flaschenhals» Klus hin, wie dem Urteil hervorgeht, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt. Die Thaler Gemeinden wollten als Wohn-, Arbeits- und Freizeitorte attraktiv bleiben. Deshalb müssten die Stauzeiten in der Klus reduziert werden.

«Ton ist überwiegend gemässigt»

Auch die Kommunikation des Komitees «Pro Verkehrsanbindung Thal» erfülle das Erfordernis der Sachlichkeit, hält das Verwaltungsgericht in seinen Erwägungen fest. Die Webseite verfüge über eine unaufgeregte Aufmachung, hält das Verwaltungsgericht fest. Der in den Texten angeschlagene Ton sei «überwiegend gemässigt».

Die von den Beschwerdeführern gerügte Verletzung der Abstimmungsfreiheit erreiche die Grenzen einer unsachlichen Propaganda nicht. Das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Solothurner Stimmvolk entscheidet

Das Komitee «So nicht!» hatte sein Referendum am 13. April bei der Solothurner Staatskanzlei eingereicht. Die Gegner des vom Kantonsrat im Dezember 2020 mit 63 zu 26 Stimmen beschlossenen Projektes sprechen von einer «unsinnigen» Umfahrungsstrasse.

Die Entlastungsstrasse ist für den motorisierten Individualverkehr vorgesehen. Für Velofahrer und Fussgängerinnen soll gemäss Regierungsrat ein «attraktives Verkehrsnetz» geschaffen werden. Mit dem Projekt werde zudem der Busbahnhof Thalbrücke und das Bahnhofgebiet Klus aufgewertet. Ausserdem würden die Postautos pünktlicher verkehren.

ga, sda