Bei der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung eines «Rechts auf Wohnen» möchte die Basler Regierung stärker auf Objekthilfe setzen und auch Wohnbaugenossenschaften in die Pflicht nehmen. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe soll konkrete Vorschläge ausarbeiten.
Am 10. Juni hatten die baselstädtischen Stimmberechtigten vier Mieter- und Wohnschutzinitiativen angenommen. Mit 57,4 Prozent Ja-Stimmen kam dabei eine Verfassungsinitiative verschiedener Sozialorganisationen durch, die ein allgemeingültiges «Recht auf Wohnen» in der Verfassung verankert: Mit dieser haben alle im Kanton Basel-Stadt lebenden Menschen das Anrecht auf eine bedarfsgerechte und finanzierbare Wohnung.
Die Basler Regierung beauftragt nun die Verwaltung mit der Prüfung möglicher Massnahmen zu Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung, wie sie am Dienstag mitteilte. Konkret wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Führung des Präsidialdepartements eingesetzt.
Mehr Gewicht auf Objekthilfe
«Grundsätzlich wird das Ganze auf eine Gewichtsverschiebung von der Subjekt- auf die Objekthilfe hinauslaufen», sagte Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtplanung. Der Kanton werde also selber verstärkt als Bauherr und Anbieter von preisgünstigem Wohnraum auftreten. Konkret geprüft wird laut Regierungscommuniqué unter anderem die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Wohnbaustiftung.
Weiter will der Kanton laut Ott auch die privaten, vom Staat unterstützten Wohnbaugenossenschaften stärker in die Pflicht nehmen, günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Als quantitative Grundlage soll ein «Zielwert» für subventionierte oder vergünstigte Wohnungen der öffentlichen Hand und der Wohnbaugenossenschaften festgelegt werden.
Bereits im Dezember 2018 hatte die Regierung eine Vorlage zur Umsetzung der Wohnschutzinitiative des Mieterinnen- und Mieterverbands verabschiedet. Die dort aufgeführten Massnahmen zum Schutz von bestehendem preisgünstigem Wohnraum wurden von Mieterschutzkreisen und im linken politischen Lager aber als halbherzig kritisiert.
Bereits umgesetzt sind die beiden übrigen Volksbegehren für eine Formularpflicht bei Mieterwechseln und für niedrigere Gebühren bei Mieterstreitigkeiten vor Gericht.
Zurück zur Startseite