Landrat BLUneinig über Gültigkeit einer Baselbieter Tempo-30-Initiative
dosp, sda
25.6.2024 - 17:20
Die Justiz- und Sicherheitskommission des Baselbieter Landrats hat die Gesetzesinitiative des TCS mit dem Titel «Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes» für teilweise rechtsgültig erklärt. Damit widerspricht sie der Regierung, die in der Vorlage die Hoheit des Kantons über die Kantonsstrassen verletzt sieht.
25.06.2024, 17:20
SDA
Die Initiative verlangt, dass für die Einführung von Tempo 30 auf Kantonsstrassen ein Beschluss des Gemeinderats nicht mehr ausreichen soll, sondern es zwingend eine Volksabstimmung bedarf. Zudem sollten vorgängig andere Lärmschutzmassnahmen wie der Einbau eines Flüsterbelags geprüft werden.
Die Baselbieter Regierung erklärte die Initiative gestützt auf ein Rechtsgutachten für rechtsungültig. Die Initiative verstosse in mehrfacher Hinsicht gegen übergeordnetes Recht – so etwa gegen die in der Bundesverfassung festgelegte Hoheit des Kantons über die Kantonsstrassen und gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung.
Gültig oder ungültig?
Die Justiz- und Sicherheitskommission des Landrats kommt nun zu einem anderen Schluss, wie sie in ihrem am Dienstag veröffentlichten Kommissionsbericht ausführt. Auch sie stützt sich auf ein Rechtsgutachten.
Die Kommission setzt sich auf den Standpunkt, dass die Initiative nur den innerkommunalen Prozess breiter abstützen wolle, der zu einem Antrag auf Einführung von Tempo 30 zu Handen der kantonalen Behörden führe. Dies sei rechtlich zulässig.
Lediglich ein Passus der Übergangsbestimmung könne als problematisch angesehen werden, was aber letztlich nicht ausschlaggebend sein dürfe. Die Kommission beschloss mit grossem Mehr, die Initiative als teilgültig zu erklären.
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