Landrat BLUntersuchung im Baselbieter Landrat nach ZAK-Affäre gefordert
yedu, sda
10.6.2021 - 14:46
Die Fraktionen SP und Grüne/EVP im Baselbieter Landrat fordern nach dem Freispruch von Regierungsrat Thomas Weber wegen ungetreuer Amtsführung eine politische Aufarbeitung der Affäre um die ehemalige Zentrale Arbeitsmarktkontrolle (ZAK). Sie haben am Donnerstag ein Verfahrenspostulat eingereicht.
Keystone-SDA, yedu, sda
10.06.2021, 14:46
SDA
Die Zeugenaussagen während des Prozesses hätten ein komplexes und undurchsichtiges Konstrukt rund um die Baselbieter Wirtschaftskammer beschrieben, das mutmasslich dazu gedient habe, mit überhöhten Margen den Gewinn für die Beteiligten auf Kosten der Steuerzahlenden zu maximieren, heisst es im Postulat.
Konkret soll eine vom Landrat eingesetzte parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) der Frage nachgehen, welche Leistungen zu welchen Konditionen in den vergangenen zehn Jahren bei Drittfirmen eingekauft wurden, die eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Baselland haben und in Verbindung zu Sozialpartnern wie die Wirtschatskammer, Handelskammer oder Gewerkschaften stehen.
Auch soll die PUK prüfen, ob dabei alle Regeln gemäss Leistungsvereinbarungen eingehalten wurden; die entsprechenden Geldflüsse sollen lückenlos ausgewiesen werden.
Der Sprecher der Fraktion Grüne/EVP begründete den Vorstoss im Landrat damit, dass die Vergangenheit gut angeschaut werden müsse, wenn man in die Zukunft schreiten wolle. Ein Sprecher der FDP betonte hingegen, dass der Landrat seine Aufgaben bereits erfüllt habe. «Herumwühlen in der Vergangenheit bringt uns keinen Millimeter weiter.»
Wann der Landrat über die PUK entscheiden wird, ist noch offen.
Der Baselbieter Regierungsrat Thomas Weber (SVP) war vergangenen Freitag im Prozess zu den überhöhten Zahlungen an die ZAK im Strafgericht vom Anklagepunkt der ungetreuen Amtsführung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten beantragt.
Der seit 2013 amtierende Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Weber musste sich vor Gericht dem Vorwurf stellen, dass er 2014 und 2015 bei der Auszahlung von jährlichen Pauschalbeiträgen in der Höhe von 650'000 Franken an die ZAK sämtliche Sorgfaltspflichten missachtet habe. Konkret seien in diesen Jahren jeweils 100'000 Franken zu viel ausbezahlt worden, hatte die Staatsanwaltschaft moniert.
Während des Prozesses und schliesslich auch in der Urteilsbegründung stand vor allem das intransparente Konstrukt der ZAK mit der dahinterstehenden Baselbieter Wirtschaftskammer in der Kritik. Die Wirtschaftskammer habe Ausgaben falsch deklariert und zwischen verschiedenen Tochterunternehmen beliebig Gelder hin- und hergeschoben, sagte der als Zeuge vorgeladene ehemalige Geschäftsleiter der ZAK.
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