Der Aargauer Regierungsrat lehnt das von der Fraktion der Grünen geforderte Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln in den Grundwasserschutzarealen ab. Der Bund räumt den Kantonen gemäss Regierungsrat kein Recht für ein Verbot in Schutzzonen ein.
Für ein pauschales Verbot von Pflanzenschutzmittelanwendungen wie Insektiziden, Herbiziden und Fungiziden in den Schutzzonen von Trinkwasserfassungen und in Grundwasserschutzarealen fehle dem Kanton die Kompetenz, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zur Motion fest.
Auch wäre diese Massnahme aus fachlicher Sicht nicht zielführend. Bei geringem Mehrwert für den Grundwasserschutz hätte sie grosse Einschränkungen für die Bewirtschafter zur Folge, wie der Regierungsrat weiter schreibt.
Ein umfassendes Verbot für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den viel grösseren Grundwasserschutzarealen wäre gemäss Regierungsrat unverhältnismässig, da in diesen Gebieten noch keine Anlagen zur Wasserversorgung betrieben werden.
Handlungsbedarf besteht
Vielmehr müsse mit übergeordneten Massnahmen im Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln dafür gesorgt werden, dass im Grundwasser, unabhängig seiner aktuellen Nutzung, die für Trinkwasserfassungen geltenden Höchstwerte eingehalten seien.
Es bestehe Handlungsbedarf bei den Rückständen von Pflanzenschutzmitteln im Grund- und Trinkwasser. Dank des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutzmittel sei in den kommenden Jahren eine massgebliche Risikoreduktion in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erwarten.
Massnahmen auf Basis des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutzmittel seien auch im Aargau erarbeitet worden und befänden sich in Umsetzung. Ziel für Trinkwasserressourcen müsse sein, dass keine Pflanzenschutzmittelwirkstoffe oder deren Abbauprodukte mehr in einer Konzentration von über 0,1 Mikrogramm pro Liter auftreten würden.
Gemäss der Fraktion der Grünen ist es störend, dass in den Schutzzonen der Grundwasserfassungen und den Grundwasserschutzarealen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln immer noch zugelassen ist. Daher müsse dem Vorsorgeprinzip mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.
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