Im Kanton Basel-Stadt werden nikotinhaltige E-Zigaretten künftig wie normale Raucherwaren behandelt. Der Grosse Rat hat am Mittwoch einer Teilrevision des Gesundheitsgesetzes einstimmig zugestimmt.
Derzeit sind E-Zigaretten mit Nikotin wegen einer Rechtslücke frei verkäuflich: Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April 2018 eine Verfügung des Bundesamtes für Lebensmittel und Veterinärwesen (BLV) aufgehoben. Eine Revision des nationalen Tabakproduktegesetzes wird voraussichtlich frühestens Mitte 2022 in Kraft treten.
Da sich eine nationale Lösung in die Länge ziehe, sei es gerechtfertigt, vorläufig eine kantonale Regelung für den Gesundheitsschutz der Jugendlichen zu erlassen, sagte der Basler Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger (CVP).
Gegen ein Verbot sprach sich die SVP-Fraktion aus. Es mache keinen Sinn, als Kanton vorzupreschen, sagte deren Sprecher. Ein Antrag der SVP, den Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige nicht unter Strafe zu stellen, scheiterte aber mit 69 zu 21 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Basel-Stadt zieht nach
Für längere Diskussionen sorgte die bestehende Praxis, dass Minderjährige für den Kanton Testkäufe durchführen. Es sei nicht ethisch vertretbar, Minderjährige für kriminelle Handlungen und als Spitzel einzusetzen, sagte der LDP-Sprecher. Der Antrag der LDP, den entsprechenden Passus im Rahmen der Revision nicht vom Übertretungsstrafgesetz ins Gesundheitsgesetz zu überführen, scheiterte jedoch mit 55 zu 36 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Mit dem Verkaufsverbot von E-Zigaretten an unter 18-Jährige setzen der Grosse Rat und die Regierung eine EVP-Motion aus dem Jahre 2018 um, die eine kantonale Regelung verlangt hatte. Der Baselbieter Landrat hatte sich im Oktober für ein solches Verbot ausgesprochen. Im Kanton Wallis war das Mindestalter für den Kauf von E-Zigaretten bereits im Juni 2018 von 16 auf 18 erhöht worden.
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