Grosser Rat BS Verkehrskommission will Tieferlegung der S-Bahn in Riehen BS prüfen

scmi, sda

21.4.2023 - 11:16

Ein oberirdischer Doppelspurausbau der Wiesentalbahn stösst in Riehen auf Widerstand. (Archivbild)
Ein oberirdischer Doppelspurausbau der Wiesentalbahn stösst in Riehen auf Widerstand. (Archivbild)
Keystone

Die vorberatenden Kommissionen des Basler Grossen Rates sind der Ansicht, dass eine Tieferlegung der Wiesentalbahn in Riehen geprüft werden muss. Sie beantragen dem Parlament, dafür einen Betrag von 3,07 Millionen Franken zu bewilligen, wie es im Kommissionsbericht vom Freitag heisst.

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Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (Uvek) und die Regiokommission unterstützen das Vorhaben des Kantons und der Gemeinde Riehen, eine Zusatzstudie für eine Tieferlegung der Bahn im Dorfkern in Auftrag zu geben. Zudem soll ein Testplanverfahren aufzeigen, welche Auswirkungen ein ober- oder unterirdischer Doppelspurausbau auf das Dorfzentrum hätte und mit welchen flankierenden Massnahmen darauf reagiert werden könnte.

Die Kosten von 6,1 Millionen Franken sollen der Kanton und Riehen je hälftig tragen, wie dies der Regierungs- und Gemeinderat vereinbart hatten. Der Riehener Einwohnerrat stimmte Ende März dem Anteil Riehens bereits zu.

Bund will keine Kostenbeteiligung

Hintergrund ist die Einführung des Viertelstundentaktes für die trinationale S-Bahn Basel. Die geplante Taktverdichtung erfordert auf der Linie der S6 vom Bahnhof SBB Basel bis nach Zell im Wiesental mehrere Doppelspurabschnitte. Einer davon beginnt an der Bettingerstrasse in Riehen und endet am Bahnhof Lörrach-Stetten. Er liegt somit im Zentrum von Riehen.

Der Riehener Gemeinderat lehnt einen oberirdischen Ausbau ab, da er den historischen Ortkern zerschneide und mit den häufigeren Schrankenschliessungen den Verkehr blockiere. Die Deutsche Bahn und der Bund, der sich finanziell am Ausbau beteiligt, sind einverstanden, eine Tieferlegung des Streckenabschnitts bei den Planungsarbeiten miteinzubeziehen, wollen sich aber nicht an den Zusatzkosten beteiligen.

Die vorberatenden Grossratskommissionen beantragen eine dringliche Behandlung des Geschäfts. Sofern das Kantonsparlament zustimmt, wird die Vorlage in der Mai-Sitzung behandelt.