Bürgerrechte«Verschwundene» Aargauer Gemeindenamen sollen weiterleben können
sr, sda
13.5.2022 - 10:38
Im Kanton Aargau rückt die Möglichkeit näher, dass Bürgerinnen und Bürger nach einer Gemeindefusion ihr bisheriges Gemeindebürgerrecht behalten können – als Zusatz zum neu erworbenen Gemeindebürgerrecht. Die Kantonsregierung schickt eine entsprechende Änderung des Gemeindegesetzes in die Anhörung.
13.05.2022, 10:38
SDA
Die Vorlage sieht laut einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Freitag vor, dass Bürgerinnen und Bürger, die das wollen, beim zuständigen regionalen Zivilstandsamt ein Gesuch stellen können. Auf diese Weise können sie auf amtlichen Dokumenten, etwa dem Pass, den bisherigen Heimatort dem neuen Heimatort in Klammern anfügen lassen.
Diese Möglichkeit will die Aargauer Regierung allen Personen bieten, welche in Gemeinden wohnen, die nach dem 1. Januar 2002 neu gebildet wurden. Dies während einer Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten des neuen Rechts.
Mit der zwanzigjährigen Rückwirkung strebt die Kantonsregierung eine Gleichbehandlung der in letzter Zeit erfolgten Gemeindezusammenschlüsse an. Am 1. Januar 2002 schlossen sich Zofingen und Mühlethal zusammen – auch Personen aus Mühlethal sollen also diesen Gemeindenamen noch in Klammern anfügen lassen können. Die Anhörung dauert bis zum 12. August.
Gegen drohenden Identitätsverlust
Dass die Aargauer Regierung die Gesetzesänderung vornehmen will, geht auf einen Entscheid des Grossen Rats zurück. Im September 2020 forderte das Kantonsparlament die Regierung auf, eine entsprechende Gesetzesänderung zu prüfen. Ziemlich knapp, mit 66 zu 61 Stimmen, überwies es das Postulat.
Die Urheberin des Prüfungsauftrags, die SP-Fraktion, schrieb in ihrem Vorstoss, Heimatgemeinden seien für verschiedene Bürgerinnen und Bürger wichtig. Den bisherigen Heimatort zu verlieren, könne von Personen, die fest mit ihrer Heimat verbunden seien, als Identitätsverlust empfunden werden.
Diesen Personen solle die Möglichkeit gegeben werden, in ihren amtlichen Dokumenten einen Nachweis ihres Ursprungs festzuhalten. Laut der Aargauer Regierung ist das in anderen Kantonen bereits möglich. Und im Aargauer Grossen Rat hiess es 2020, das Bundesrecht lasse es zu, den Heimatort unabhängig von der neuen Einwohnergemeinde beizubehalten.
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