Öffentlicher Verkehr Verzug bei behindertengerechtem Umbau von Haltestellen im Baselbiet

SDA

21.11.2018 - 13:27

Der Kanton Basel-Landschaft ist bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes bei Bus- und Tramhaltestellen weiter im Verzug. Nicht alle Haltekanten können bis Ende 2023 umgebaut werden.

Nach heutiger Planung verbleiben nach Ablauf der Frist rund 280 von 641 Haltekanten von Bushaltestellen in der Verantwortung des Kantons, die nicht dem Behindertengleichstellungsgesetz entsprechen. 56 davon müssten gemäss den Grundsätzen zwingend umgebaut werden, wie es in einer am Mittwoch veröffentlichten Landratsvorlage heisst.

Aufgrund "anderer Prioritätensetzung" sei es nicht möglich, die für die 56 Haltekanten nötigen Ausgaben von rund 7,5 Millionen Franken im Investitionsprogramm 2019 bis 2028 unterzubringen. Bushaltestellen werden jeweils im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten oder Umgestaltungen von Strassen angepasst. Dieses Vorgehen sei gesamthaft günstiger und verursache weniger Baustellen.

Bei den Tramhaltestellen, die in der Verantwortung des Kantons liegen, ist die Umgestaltung ebenfalls nicht abgeschlossen. Umgebaut werden müssen noch Haltekanten in Binningen, Allschwil, Muttenz und Pratteln. Vier Tramhaltestellen in Birsfelden sollen erst ab 2024 im Rahmen der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt erneuert werden.

Landrat wollte Umsetzung mit Augenmass

2013 hatte der Landrat für die Projektierung der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes eine Million Franken für Bushaltestellen und zwei Millionen Franken für Tramhaltestellen bewilligt und dabei aufgrund der hohen Kosten ein pragmatisches Vorgehen verlangt. Im Investitionsbudget sind jährlich eine Million Franken für Ausbauten im öffentlichen Verkehr eingestellt.

Dass nicht alle notwendigen Massnahmen bei Ende 2023 umgesetzt sind, hatte die Regierung bereits im Herbst 2015 im Bericht zur Jahresplanung 2016 erwähnt. Damit wird die Vorgabe des Bundes nicht eingehalten, wonach sich 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes in jeder Siedlungseinheit einer behindertengerechte Bushaltestelle befinden muss.

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