Ein grosser Teil der Sozialhilfeorganisationen im Kanton Baselland erfüllt die Anforderungen zur staatlichen Anerkennung nicht. Als Folge einer Überprüfung der Angebote hat das kantonale Sozialamt einem Drittel der durchleuchteten Organisationen die Anerkennung entzogen.
Das Sozialamt hat bis Januar 30 von 65 Anbietern von registrierten Eingliederungsmassnahmen im Sozialbereich und die Dossiers von 20 neuen Anbietern überprüft, wie aus der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme der Regierung zu einem Bericht der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission hervorgeht. Die Überprüfung der restlichen Angebote soll bis Mitte Jahr folgen, heisst es im Schreiben.
Rund ein Drittel der bestehenden Organisationen wurden in Folge der Überprüfung von der Internetplattform des Sozialamts gestrichen. Und rund die Hälfte der neuen Anträge wurden laut Bericht des Regierungsrats «mangels Erfüllung der qualitativen Anforderungen abgelehnt oder gar nicht erst überprüft, da die Angebote nicht den gesetzlichen Vorgaben einer Beschäftigung oder eines Förderprogramms entsprachen».
Nicht überprüft wurden Sprachförderungsangebote. Diese unterliegen dem Verantwortungsbereich der Dienststelle für Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen.
Vornehmlich gute Erfahrungen macht Sozialamt offensichtlich mit den grossen Anbietern, die in der Regel Non-Profit-Organisationen sind. Diesen sei die Struktur ihrer Organisation und die Qualität der einzelnen Angebote wichtige Anliegen, heisst es im Bericht. Das zeige sich darin, dass sie sich teilweise durch unabhängige Fachstellen mit einer Qualitätsnorm, zum Beispiel ISO oder SVOAM, zertifizieren liessen.
Trotz der vielen Aberkennungen will die Regierung nicht von Wildwuchs sprechen. Der Markt an Angeboten für Integrationsmassnahmen regle sich weitgehend selber, da in der Regel nur die qualitativ guten Angebote auch tatsächlich gebucht würden, heisst es im Bericht.
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