Der Verwaltungsrat des Kantonsspitals Baselland (KSBL) durfte die Funktionszulagen für Kaderärzte abschaffen: Das Kantonsgericht hat am Mittwoch eine Klage von vier Kaderärzten einstimmig abgelehnt. Bei dreien ging es um 70'000, bei einem um 110'000 Franken im Jahr.
Die vier Ärzte mit unbefristeten Arbeitsverträgen hatten in ihrer Beschwerde gegen ein neues Kaderarzt-Lohnreglement geltend gemacht, die alte Funktionszulage, die ihnen der frühere Spitalchef auch für das neue Reglement versprochen habe, zu streichen, verletze Treu und Glauben. Zudem sei ihnen das rechtliche Gehör verweigert worden.
Der Referent des fünfköpfigen Gerichtes zitierte das kantonale Personaldekret, nach dem Funktionszulagen nur vorübergehend zulässig seien. Zudem sei der Verwaltungsrat (VR) zuständig, nicht der CEO. Falls ohne Funktionszulage Löhne nicht markttauglich seien, sei das Sache des KSBL-VR; das Gericht prüfe nur korrekte Rechtsanwendung.
Lohn mit Recht variabel
So verletze die Streichung jener Zulagen nicht Treu und Glauben, denn dass Anstellungsbedingungen in öffentlich-rechtlichen Stellen bei Gesetzesänderungen mit ändern können, sei klar - die Präambel jener Arbeitsverträge weise explizit darauf hin. Das neue kantonale Spitalgesetz trat per 2011 in Kraft, der Gesamtarbeitsvertrag folgte 2016, Kaderregelungen per 2018.
Bis zur Neuregelung für die Kader wurden alte Regelungen weiter geführt. Das neue Reglement sollte zuerst per Jahresbeginn 2018 gelten, was laut Referent tatsächlich das rechtliche Gehör der Ärzte verletzt hätte. Der VR habe den Gültigkeitstermin dann aber auf 1. April verschoben, mit sechs Monaten Übergangsfrist, was korrekt sei.
Im neuen Reglement sei der Lohn in drei Teilen definiert: Zum Fixlohn kommt der jeweilige Leistungsumfang und die individuelle Leistung. Eine Funktionszulage sei damit "definitiv nicht mehr zulässig". Dass solche schon nach altem Recht sehr zweifelhaft gewesen waren, hielten neben dem Referenten auch andere Richter fest.
Rüffel für Ärzte und Kanton
Ein Richter betonte, 110'000 Franken Zulage des einen Arztes seien (von der Höhe her) "ein ganzer Lohn". Die juristische Argumentation für diese hohen Zulagen seien schlicht "Schlaumeiereien". Im neuen Kaderlohnsystem sei die Leistungskomponente mit 40'000 Franken enthalten.
Ein anderer Richter rüffelte den Kanton: Der habe am KSBL Kadern unsaubere Zulagen zugestanden und später ausgeweitet, und diese jahrelang "illegal ausbezahlten" Zulagen dann "mit einem plumpen Schreiben" streichen wollen. Dieses Verhalten hinterlasse einen "schalen Beigeschmack". - Das KSBL war per 2016 aus der Kantonsverwaltung ausgegliedert und verselbständigt worden.
Das Kantonsgericht wies die Beschwerden mit fünf zu null Stimmen ab. Dennoch reduzierte es die Gerichtskosten wegen des anfänglich unsauberen Timings der Neuregelung auf insgesamt 2500 Franken. Gleich hoch hat es indes die Parteientschädigung an die Beschwerdeführer angesetzt.
Bei Spitalfusion obsolet
Hätte das Kantonsgericht die vier Beschwerden geschützt, hätte das den Gegnern der geplanten Spitalfusion des KSBL und des Basler Universitätsspitals neue Munition geliefert. Kommt die Fusion durch, über die am 10. Februar 2019 an der Urne abgestimmt wird, dann wird im fusionierten Spital das angefochtene KSBL-Kaderarztlohnreglement wieder hinfällig.
Das KSBL hatte im Übrigen im vergangenen Februar vor dem Hintergrund der Debatte um Lohnexzesse Eckdaten der Löhne seiner damals 114 Kaderärzte offengelegt. Der Schnitt lag bei einem Jahreslohn von insgesamt 326'000 Franken, dies bei einer Spanne zwischen 200'000 und 740'000 Franken.
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