Die Schulräte im Kanton Baselland dürfen künftig weniger mitbestimmen. Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag bei der zweiten Lesung eine entsprechende Änderung des seit 2002 geltenden Bildungsgesetzes beschlossen.
Der Entscheid für die Revision fiel mit 73 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen deutlich. Somit wurde das Vierfünftel-Mehr erreicht. Die Schlussabstimmung erfolgte mit 72 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Die Baselbieter Regierung will die Schulleitungen der Sekundarstufe I und II sowie die Rolle der Bildungsdirektion stärken. Dafür werden ab 2023 die Schulräte weniger Kompetenzen erhalten und beispielsweise nicht mehr für die Anstellung von Schulleitungen und unbefristeten Stellen von Lehrpersonen zuständig sein.
Die Schulleitungen werden neu von der Bildungsdirektion angestellt und der Schulrat wird neu allen voran für die Ausarbeitung des Schulprogramms zuständig sein. Auch bleibt der Schulrat – anders als von der Regierung ursprünglich vorgesehen – niederschwellige Beschwerdeinstanz.
Auf Primarstufe dürfen die Gemeinden selber entscheiden. Neu ist es dem Gemeinderat erlaubt, die Schulleitungen zu führen, in erster Linie ist aber weiterhin der Schulrat dafür zuständig (Grundmodell). Der Landrat sprach sich auch für diese Änderung mit 66 zu 6 Stimmen bei 10 Enthaltungen aus. Das Vierfünftel-Mehr wurde mit genau 66 Stimmen erreicht.