Nordschweiz Zweiter Anlauf für Baselbieter Wohnbauförderung

chhi, sda

18.5.2022 - 14:17

Der Kanton Basel-Landschaft soll den Wohnbau mit verschiedenen Massnahmen fördern. (Symbolbild)
Der Kanton Basel-Landschaft soll den Wohnbau mit verschiedenen Massnahmen fördern. (Symbolbild)
Keystone

Der Baselbieter Regierungsrat bringt zum zweiten Mal ein Gesetz für die Wohnbauförderung in die Vernehmlassung. Zuvor hat er sich mit den Interessierten besprochen, nachdem der Landrat 2019 einen ersten Entwurf zurückgewiesen hatte.

Keystone-SDA, chhi, sda

Das neue Gesetz über die Wohnbauförderung will drei Bereiche fördern, wie in der Regierungsvorlage vom Mittwoch steht: selbstgenutztes Wohneigentum, gemeinnütziger Wohnungsbau und altersgerechtes Wohnen. Dafür soll das Kapital «Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus» verwendet werden. In diesem Fonds liegen derzeit 40 Millionen Franken.

Das geplante Gesetz geht unter anderem auf die seit 2014 geltende Verfassungsbestimmung und die 2015 eingereichte Initiative «Wohnen für alle» zurück. Sollte der Landrat letztlich dem Gesetzesvorschlag mit 4/5-Mehrheit zustimmen, sodass es zu keiner obligatorischen Volksabstimmung kommt, will das Komitee seine Initiative zurückziehen.

Im Unterschied zur ersten Vorlage will der Kanton in der zweiten Vorlage in etwa das Doppelte an Subventionen ausgeben, nämlich 3,4 Millionen Franken ab dem Jahr 2029.

Aufteilung von 40 Millionen Fonds-Geldern

Die 40 Millionen Franken im Fonds sollen laut Gesetzesentwurf zu gleichen Teilen auf die drei Bereiche aufgeteilt werden. 13,3 Millionen Franken soll der Kanton für selbst genutztes Wohneigentum ausgeben. Das sind Bausparprämien und Energiesparprämie. Der Landrat hatte die erste Vorlage zurückgewiesen. Es wurde bemängelt, dass insbesondere die Bausparprämie zu tief angesetzt sei und deren Wirkung «verpuffe».

Die Obergrenze setzt das vorgesehene Gesetz bei einem Einkommen von 120'000 Franken und 250'000 Franken an Vermögen. Eigenheimanwärter, die alle Voraussetzungen erfüllen, können mit maximal 25'000 Franken Unterstützung erhalten. Bei diesen Obergrenzen wäre von den bisherigen Gesuchen gut die Hälfte bewilligt worden, heisst es in der Vorlage.

Weitere 13,3 Millionen Franken soll der Kanton für gemeinnützigen Wohnungsbau ausgeben. Damit würden Beratungen finanziert, um beispielsweise Genossenschaften bei der Gründung, Projektentwicklung oder baulichen und organisatorischen Herausforderungen beizustehen. Der Kanton soll auch eigenes Land an Genossenschaften im Baurecht abgeben oder Grundstücke für gemeinnützigen Wohnungsbau erwerben können.

Schliesslich soll der Kanton 13,3 Millionen Franken für altersgerechtes Wohnen bereitstellen. Gedacht wird an Beratungen und Prämien für altersgerechte Umbauten.

Die Ausgaben erfolgen gestaffelt, wie der Regierungsrat vorschlägt. Zeichnet sich ab, dass der «Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus» aufgebraucht wird, will die Regierung dem Landrat eine neue Kreditvorlage präsentieren. Gerechnet wird mit jährlichen Ausgaben von 3,4 Millionen Franken. Mit der vollen finanziellen Wirkung dürfte frühestens auf das Jahr 2030 gerechnet werden.