Mit dem Beginn des Alpsommers ist in Graubünden der Schutz vor Wölfen ins Zentrum gerückt. Dafür gibt es finanzielle Unterstützung, die noch ausgebaut werden könnte. Der Kanton verlangt zudem neue Rahmenbedingungen auf Bundesebene.
Die Präsenz der Wölfe habe sich schon vor dem Start des Alpsommers deutlich gezeigt, teilte die Standeskanzlei am Mittwoch mit. In den ersten fünf Monaten von 2022 seien auf Weiden in Graubünden 39 Nutztiere durch Wölfe gerissen worden. Der im Kanton mit grossem Aufwand betriebene Herdenschutz stosse an seine Grenzen.
Mit einem vom Bund zur Verfügung gestellten Zusatzkredit von 5,7 Millionen Franken könnten beim Kanton ab sofort einmalige Beiträge für weiterführende Herdenschutzmassnahmen beantragt werden. Zudem gebe es neu auch Entschädigungen für Arbeitsaufwände der Nutztierhalter im Zusammenhang mit verletzten Nutztieren.
Das Bundesamt für Landwirtschaft plane zudem mit einer rückwirkenden Anpassung der Direktzahlungen «die ständige Hirtschaft bei den Schafen» zu stärken und bei einem vorzeitigen Verlassen der Alpen unter bestimmten Voraussetzungen die Sömmerungsbeiträge vollständig auszubezahlen. Die dafür notwendigen Beschlüsse würden allerdings erst im Oktober vom Bundesrat gefällt.
Änderungen beim Bund verlangt
Neben dem Herdenschutz sei zusätzlich auch die Möglichkeit «zur proaktiven Regulation des Wolfsbestandes» als weitere Schutzmassnahme unabdingbar, heisst es in der Mitteilung. Dafür brauche es aber eine Anpassung der Jagdgesetzgebung auf Bundesebene.
Abschüsse seien nach der aktuellen Gesetzgebung des Bundes zwar möglich. Um einen Lerneffekt zu erzielen, müssten Jungtiere aber in der Nähe von anderen Wölfen und von Nutztieren erlegt werden können. Junge Wölfe seien aber erst ab einem Alter von rund drei Monaten auf Beutezügen dabei und würden in der Regel erst spät in der Alpsaison entdeckt.