Coronavirus – Schweiz Auch Schaffhausen verkürzt die Quarantäne auf sieben Tage

kl, sda

4.1.2022 - 15:58

Einkäufe vor der Wohnungstür einer Familie, die sich in Quarantäne befindet. (Archivbild)
Einkäufe vor der Wohnungstür einer Familie, die sich in Quarantäne befindet. (Archivbild)
Keystone

Die meisten Kantone haben es schon beschlossen, jetzt verkürzt auch Schaffhausen die Quarantäne von zehn auf sieben Tage. Die Änderungen treten ab dem 5. Januar in Kraft.

Keystone-SDA, kl, sda

Der Kanton Schaffhausen folgt den Empfehlungen des BAG, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Mit der neuen Regelung sollen die Auswirkungen der Quarantänemassnahmen auf Wirtschaft und Gesellschaft abgemildert werden.

In Quarantäne müssen sich nur noch Personen begeben, die im gleichen Haushalt wohnen wie die erkrankte Person oder mit dieser sehr engen Kontakt hatten.

Von der Quarantäne ausgenommen sind Personen, deren vollständige Impfung oder Boosterimpfung weniger als vier Monate zurückliegt. Auch Menschen, die innerhalb dieses Zeitraums an Covid-19 erkrankt und genesen sind, müssen nicht in Quarantäne.

Personen, die sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, müssen sich aber weiterhin zehn Tage lang isolieren.