OstschweizAufnahmeprüfung für Bündner Mittelschulen bleibt
uj, sda
21.4.2023 - 15:52
Das kantonalen Aufnahmeverfahren für Bündner Mittelschulen ist laut einem aktuellen wissenschaftlichen Gutachten chancengerecht. Es schneidet auch im Vergleich mit anderen Verfahren gut ab. Die Kantonsregierung will deshalb am geltenden System festhalten.
Keystone-SDA, uj, sda
21.04.2023, 15:52
SDA
Das Aufnahmeverfahren wurde aufgrund eines parlamentarischen Auftrags untersucht, wie die Regierung am Freitag mitteilte. Im Grossen Rat waren 2020 Zweifel an der Gerechtigkeit des Bündner Systems geäussert worden. Dieses besteht aus der Kombination von Aufnahmeprüfung und Vornoten aus dem letzten Zeugnis.
Im Parlament wurde moniert, dass der Prüfungserfolg stark von der Vorbereitung mittels – teils kostenpflichtiger – Kurse abhänge. Diese stünden nicht allen zur Verfügung und führten zu sozial wie regional ungleich verteilten Aufnahmechancen. Diskutiert wurde die Idee, die Aufnahmeprüfung ganz abzuschaffen und die Zulassung zur Mittelschule nur auf die Vornoten zu stützen.
Besser als alle anderen Aufnahmeverfahren
Die Regierung beauftragte daraufhin einen renommierten Bildungsexperten mit der Überprüfung des Bündner Aufnahmeverfahrens. Dieser verglich das System mit 11 anderen Aufnahmeverfahren und widerspricht den Bedenken aus dem Grossen Rat.
Die Expertise kommt zum Schluss, dass die Bündner Kombination von schwergewichtiger Aufnahmeprüfung und ergänzender Berücksichtigung der Vornoten im Vergleich zu den anderen Verfahren am besten abschneidet. Eine Zuweisung nur aufgrund bisheriger Noten etwa wäre laut dem Gutachten weniger chancengerecht.
Die Annahme, der Aufnahmeerfolg sei von den kostenpflichtigen Vorbereitungskursen abhängig, ist laut Gutachten kaum haltbar. Die Vorbereitungskurse könnten höchstens einzelnen Mittelschulkandidatinnen und -kandidaten, welche die Aufnahmeprüfung sonst knapp nicht bestanden hätten, zum Erfolg verhelfen.
Gestützt auf die Schlussfolgerungen des Gutachtens entschied die Regierung, das bisherige Aufnahmeverfahren beizubehalten. Neu wird die Volksschule aber dazu verpflichtet, an sämtlichen Schulstandorten für alle interessierten Schülerinnen und Schüler unentgeltliche Möglichkeiten zur Prüfungsvorbereitung anzubieten. Damit soll die chancengerechte Prüfungsvorbereitung sichergestellt werden.
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