Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat erste Massnahmen zur Unterstützung der Unternehmen beschlossen. Abgaben werden nicht eingezogen, Rechnungen sofort bezahlt, die Karenzfrist für Kurzarbeit beträgt noch einen Tag.
Der Bund habe Milliarden zur Unterstützung der Wirtschaft angekündigt. Bis diese Mittel aber in den Kantonen angelangt seien, müssten zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsproblemen rasche und unkomplizierte Lösungen gesucht werden, teilte der Kanton Appenzell Ausserrhoden am Donnerstag mit.
Das Departement Bau und Volkswirtschaft wie auch das Departement Finanzen hätten verschiedene Massnahmen sofort umgesetzt, weitere Hilfestellungen würden ausgearbeitet. Damit solle der Druck gemildert werden, der vor allem auch auf kleinen Unternehmen laste,
Tourismusabgaben nicht einziehen
Konkret werden die Rechnungen für die Tourismusabgaben 2019, die in diesen Wochen fällig wären, für den Moment sistiert. Dies führe zu einer kurzfristigen Entlastung vor allem der Gastro- und Hotelbetriebe im Kanton.
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit stehe in direktem Kontakt mit der Stiftung Wirtschaftsförderung Appenzell Ausserrhoden sowie mit der Bürgschaftsgenossenschaft Ost Süd. Dabei würden Hilfestellungen im Bereich von Darlehen und Krediten geprüft sowie die Unterstützung bei der raschen Abwicklung von Bürgschaften.
Das Verfahren zur Voranmeldung der Kurzarbeit wurde bereits vereinfacht: Die Karenzfrist für die Kurzarbeit ist auf einen Tag reduziert worden. Diese Regelung gilt bis zum 30. September 2020. Die Unternehmen hätten so nur den Arbeitsausfall von einem Tag selbständig zu tragen, schrieb der Kanton.
Das Departement Finanzen wird sämtliche Rechnungen, die von den zuständigen Amtsstellen freigegeben worden sind, sofort auszahlen. Die üblichen Zahlungsfristen werden nicht abgewartet. Dies soll den Unternehmen und Betrieben helfen, ihre derzeit schwierige finanzielle Situation kurzfristig etwas zu entlasten.
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