EnergiegesetzAusserrhoder Parlament gehen Vorschläge der Regierung zu wenig weit
rohe, sda
22.2.2021 - 21:12
Der Ausserrhoder Kantonsrat hat am Montag das Energiegesetz beraten. Die vorberatende Kommission hatte diverse Anträge, die praktisch alle angenommen wurden. Entgegen dem Willen der Regierung soll bei der Sanierung von Heizungen das «Basler-Modell» angewendet werden.
Schon in der Vernehmlassung hatte sich abgezeichnet, dass die Teilrevision des Ausserrhoder Energiegesetzes im Kantonsrat viel zu reden geben wird. Der vorberatenden Bau- und Volkswirtschaftskommission (KBV) gingen die Vorschläge des Regierungsrats deutlich zu wenig weit.
Er teile die klimapolitischen Anliegen der Kommission, sagte Baudirektor Dölf Biasotto (FDP). «Es geht heute beim Energiegesetz aber einzig um die Harmonisierung der Mindestvorschriften für Gebäude, nicht um die Energiewende in Appenzell Ausserrhoden.»
Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) seien der kleinste gemeinsame Nenner, sagte Kommissionssprecher Matthias Tischhauser, davon wolle die Regierung wiederum nur das Minimum umsetzen.
Aufgrund der grundlegenden Unstimmigkeiten stellte der Regierungsrat einen Rückweisungsantrag für seinen eigenen Gesetzesentwurf – eine politische Seltenheit in Appenzell Ausserrhoden. Dieser wurde im Rat allerdings mit 12 zu 48 Stimmen abgeschmettert. Die Debatte solle nicht verschoben werden, so die Haltung im Parlament.
Mit einer Ausnahme wurden sämtliche Anträge der Kommission gutgeheissen. Die Anträge der Mitte-EVP-Fraktion, die in der KBV nicht vertreten ist und das Energiegesetz in einigen Punkten zusätzlich verschärfen wollte, wurden abgelehnt.
Die KBV forderte, dass der in Appenzell Ausserrhoden verbrauchte Strom bis 2035 zu mindestens 40 Prozent aus im Kanton erzeugter, erneuerbarer Energie bestehen solle. Baudirektor Biasotto hielt das Ziel für unrealistisch. Der Kantonsrat hiess den Kommissionsantrag dennoch mit 53 zu 3 Stimmen gut. Die Erhöhung der Quote auf 50 Prozent, wie von der Mitte-EVP-Fraktion gefordert, kam nicht durch.
Klares Votum für «Basler-Modell»
Am meisten zu diskutieren gab der «Kernartikel 10b» über den Ersatz von Wärmeerzeugern. Bauten mit Wohnnutzung sollten gemäss Regierungsantrag so ausgerüstet werden, dass höchstens noch 90 Prozent des Bedarfs mit nichterneuerbaren Energien gedeckt wird.
Die KBV schlug das «Basler-Modell» vor. Dieses verlangt, dass beim Heizungsersatz in bestehenden Wohnbauten komplett auf erneuerbare Energien umgestellt werden muss, soweit es technisch möglich ist und nicht zu Mehrkosten führt.
Der Gebäudebereich sei im Grunde der einzige klimapolitische Hebel, der dem Kanton zur Verfügung stehe und auch etwas bringe, sagte KBV-Präsident Tischhauser. Sogar im MuKEn 2025 sei das Basler-Modell vorgesehen.
Baudirektor Biasotto merkte an, dass das «Basler-Modell» zwar gut gemeint sei, aber gerade in Appenzell Ausserrhoden wohl nicht den gewünschten Erfolg brächte. Das «Basler-Modell» würde 8 bis 10 Millionen Franken Mehraufwand für Bund und Kanton bedeuten. Die Erfolgsquote in Kantonen, in denen lediglich das MuKEn-Modell umgesetzt werde, sei hoch. Zudem werde das CO2-Gesetz auf Bundesebene die gewünschten Verschärfungen und entsprechenden klimapolitischen Fortschritte bringen.
In der Abstimmung sprach sich der Kantonsrat dann mit 54 zu 3 Stimmen deutlich gegen den Regierungsantrag und für das «Basler-Modell» aus.
Kommission unterliegt bei Elektroheizungen
Der einzige Kommissionsantrag, der abgelehnt wurde, betraf die Elektroheizungen. Hier ging die Regierung für einmal weiter als die Kommission und forderte, dass elektrische Widerstandsheizungen innert 15 Jahren nach Inkrafttreten der Teilrevision des Energiegesetzes zu ersetzen seien. Die Kommission wollte die Ersatzpflicht erst beim Erreichen der technischen Lebensdauer der Elektroheizung festlegen.
Baudirektor Biasotto appellierte an die Ziele des Kantonsrates: «Ausgerechnet bei den schlimmsten Stromschleudern dürfen Sie jetzt nicht hinter ihren eigenen Ansprüchen zurückstehen.» Man könne nicht einerseits erneuerbare Stromproduktion fordern und gleichzeitig beim Abbau der Stromverschwendung bremsen. Mit 14 zu 46 Stimmen wurde der Kommissionsantrag versenkt.
Nach knapp achtstündiger Debatte wurde die Teilrevision des Energiegesetzes in der Schlussabstimmung mit 52 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen genehmigt. Die zweite Lesung soll in der Juni-Sitzung des Kantonsrates stattfinden.
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