Coronavirus – Schweiz Ausweispflicht für Gäste von Bars und Clubs im Thurgau

SDA

12.8.2020 - 09:57

Gäste von Clubs und Bars im Kanton Thurgau müssen für die Erfassung ihrer Kontaktdaten neu einen amtlichen Ausweis zeigen (Symbolbild).
Gäste von Clubs und Bars im Kanton Thurgau müssen für die Erfassung ihrer Kontaktdaten neu einen amtlichen Ausweis zeigen (Symbolbild).
Source: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Wer im Thurgau eine Bar oder einen Club besucht, muss ab Freitag einen amtlichen Ausweis zeigen. Die Betreiber müssen die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen, damit im Falle einer Corona-Ansteckung das Contact Tracing funktioniert.

Mit dieser Verschärfung der Vorschriften reagiert der kantonale Pandemie-Fachstab auf die steigenden Corona-Fallzahlen, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Seit Mitte Juni steigen die Fallzahlen im Thurgau wieder, seit Ende Juli sogar verstärkt.

Ein stark erhöhtes Risiko für die Ansteckung einer Vielzahl von Personen bestehe in Bars und Clubs, weil dort «viele Menschen ohne Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen zusammenkommen, sich frei bewegen und der erforderliche Sicherheitsabstand regelmässig nicht eingehalten wird», schreibt der Kanton.

Deshalb sind die Betreiber von Thurgauer Bars und Clubs ab dem 14. August verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste vor dem Betreten des Lokals zu erfassen und anhand eines amtlichen Ausweises zu überprüfen. Dies ermögliche ein wirkungsvolles Contact Tracing für den Fall, dass eine mit dem Coronavirus infizierte Person ein Lokal besuche.

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