Im Kanton Schaffhausen bleibt der Berchtoldstag ein Werktag. Der Kantonsrat hat am Montag die Volksmotion «am Berchtoldstag sollst du ruhen», die den Tag zu einem kantonalen öffentlichen Ruhetag machen wollte, mit 38 zu 13 Stimmen abgelehnt.
Der rechtliche Status des Berchtoldstags sei unklar, heisst es in der Begründung der Volksmotion. Zwar haben im Kanton die Verwaltung sowie die meisten Geschäfte geschlossen und die Verkehrsbetriebe fahren nach Sonntagsfahrplan, aber eigentlich ist der 2. Januar gesetzlich ein ganz normaler Werktag.
Die Volksmotion wollte diese Unklarheiten beseitigen und den Tag zu einem kantonalen öffentlichen Ruhetag machen, wie etwa im Aargau, in Bern und im Thurgau. Der Anstoss für die Volksmotion sei von Personen gekommen, die im Detailhandel angestellt sind, sagte Patrick Portmann (SP), der zu den Erstunterzeichnern gehört.
Schaffhausen kein Sonderfall
Regierungsrat Ernst Landolt (SVP) plädierte dafür, die Volksmotion nicht erheblich zu erklären. Ein zusätzlicher kantonaler, öffentlicher Ruhetag würde in erster Linie dazu führen, dass die Verkaufsgeschäfte im Kanton geschlossen bleiben müssten. Der Detailhandel würde damit weiter benachteiligt und das Personal dürfte trotzdem beschäftigt werden, etwa für Inventurarbeiten.
Ausserdem sei der Kanton Schaffhausen alles andere als ein Sonderfall, schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme. So sei der 2. Januar auch in zahlreichen anderen Kantonen weder ein kantonaler Ruhetag noch ein den Sonntagen gleich gestellter Feiertag. In Zürich beispielsweise ist die Rechtslage identisch mit der in Schaffhausen.
Sprecher der FDP und der SVP lehnten den Vorstoss als «gewerbefeindlich und schlecht für den Detailhandel» ab. Auch die GLP plädierte dafür, alles so zu belassen wie es ist.
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