Coronavirus – Schweiz Besuchsregeln in Bündner Altersheimen werden für Geimpfte gelockert

uj, sda

3.3.2021 - 12:52

Bewohnerinnen und -bewohner von Bündner Altersheimen mit voll wirksamer Corona-Impfung müssen keine Schutzmasken mehr tragen. (Archivbild)
Bewohnerinnen und -bewohner von Bündner Altersheimen mit voll wirksamer Corona-Impfung müssen keine Schutzmasken mehr tragen. (Archivbild)
Keystone

Gegen das Coronavirus geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von Bündner Alters- und Pflegeheimen bekommen ein Stück Normalität zurück: Je nach dem Datum ihrer zweiten Impfung werden die einschränkenden Besuchsregeln für sie gelockert oder ganz aufgehoben.

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Der Entscheid wurde vom Bündner Gesundheitsamt gefällt, wie dieses am Mittwoch mitteilte. Ausschlaggebend sei die nachgewiesene Wirkung der kantonalen Impf- und Teststrategie gewesen. Seit Anfang Februar hat es in den Alters- und Pflegeheimen bei geimpften Personen keine nachgewiesenen Infektionen mit dem Coronavirus mehr gegeben.

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Heime sowie deren Betreuungs- und Pflegepersonal waren Anfang Januar als Erste im Kanton gegen das Coronavirus geimpft worden. Mittlerweile sind mehr als 80 Prozent aller Heimbewohnerinnen und -bewohner zwei Mal geimpft. Damit seien diese Personen immun, schrieb das Gesundheitsamt.

Bewohnerinnen und Bewohner, die bereits seit mindestens 15 Tagen eine Zweitimpfung haben, müssen innerhalb der Institution nun keine Masken mehr tragen. Ausserdem ist die Kontaktquarantäne für sie aufgehoben.

Für Personen, deren Zweitimpfung weniger als 15 Tage zurückliegt, gelten gelockerte Massnahmen. Sie dürfen maximal zwei Besucher entweder in den Zimmern, in den Restaurationsbetrieben oder in speziell dafür bestimmten Räumen empfangen, müssen dabei aber weiterhin eine Schutzmaske tragen.

Keine Lockerungen gibt es für Besuchende und Mitarbeitende, auch wenn deren Zweitimpfung mehr als 15 Tage zurückliegt. Sie müssen weiterhin Masken tragen.