Kantonale Wahlen – SG Brieflich wählen ohne das Haus zu verlassen

SDA

2.4.2020 - 15:11

Brieflich wählen ohne das Haus zu verlassen: Wie geht das? Die St. Galler Staatskanzlei empfiehlt Betroffenen, sich beim kantonalen Wahlgang vom 19. April an die regionalen Hilfsangebote zu wenden. Gemeinden und Parteien werden gewarnt, dies selber zu übernehmen.

Die St. Galler Regierung hat entschieden, am Termin für den zweiten Wahlgang der Erneuerungswahl der Mitglieder der Regierung vom 19. April festzuhalten. Um die Mitglieder der Stimmbüros vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, wird auf die Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe an der Urne verzichtet.

«Wer brieflich wählen möchte, aber aufgrund der aktuellen Situation den Gang zum Briefkasten nicht antreten kann oder will, hat die Möglichkeit, sich an die regionalen Unterstützungsdienste zu wenden», schrieb die St. Galler Staatskanzlei am Donnerstag in einer Mitteilung.

Die Gemeinden und die politischen Parteien werden gebeten, vom Einsammeln brieflicher Stimmabgaben abzusehen. Dies deshalb, weil das aktive Abholen von Stimmcouverts unter Artikel 282bis des Strafgesetzbuches fallen könnte, welcher das planmässige Sammeln von Wahl- oder Stimmzetteln unter Strafe stellt.

Hilfsangebote gibt es im Internet unter www.sg.ch/coronavirus unter «Freiwillige Hilfe».

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