Coronavirus – Graubünden Bündner Detailhändler können ab sofort Härtefallhilfen beantragen

mafr, sda

12.3.2021 - 10:33

Bündner Detailhändler dürfen für ihre Umsatzeinbussen ab sofort Härtefallhilfen beantragen. (Symbolbild)
Bündner Detailhändler dürfen für ihre Umsatzeinbussen ab sofort Härtefallhilfen beantragen. (Symbolbild)
Keystone

Jetzt dürfen in Graubünden auch Detailhändler ein Gesuch um finanzielle Unterstützung stellen. Allerdings nur jene, die ihre Geschäfte aufgrund der Corona-Pandemie zwischen dem 18. Januar und dem 28. Februar 2021 ganz oder teilweise schliessen mussten.

Keystone-SDA, mafr, sda

Detailhändler würden ab sofort 75 Prozent ihrer wirtschaftlichen Einbusse entschädigt bekommen, hiess es in einer Mitteilung des Kantons Graubünden vom Freitag. Diese Beteiligung entspreche dem Fixkostenanteil aus dem Umsatzverlust.

Bisher wurden Detailhändler gebeten, mit ihren Gesuchen zuzuwarten, wie es bei der Standeskanzlei auf Anfrage hiess. Branchen, die ihre Betriebe bereits im Dezember schliessen mussten, hätten Vorrang gehabt.

Weiter stellte der Kanton in Aussicht, dass der Prozess zur Auszahlung dieser Hilfegelder beschleunigt werden soll. Eine neue Informatiklösung dazu stehe ab sofort im Einsatz.

Bis am vergangenen Mittwochabend hatten 479 Unternehmer Gesuche für Hilfsgelder eingereicht. 227 Gesuche wurden gutgeheissen, 31 wurden abgewiesen. Insgesamt zahlte der Kanton bereits 15,6 Millionen Franken aus.