Ostschweiz Bündner Regierung kritisiert SVP-Petition gegen Windparks

mafr, sda

23.11.2023 - 10:11

In verschiedenen Visualisierungen wollte die Bündner SVP aufzeigen, wie solche Windparks aussehen könnten. Man habe natürlich mit dem Maximum gearbeitet und sei sich bewusst, dass künftige Windparks nicht genau so aussehen würden, hiess es damals auf Anfrage.
In verschiedenen Visualisierungen wollte die Bündner SVP aufzeigen, wie solche Windparks aussehen könnten. Man habe natürlich mit dem Maximum gearbeitet und sei sich bewusst, dass künftige Windparks nicht genau so aussehen würden, hiess es damals auf Anfrage.
Keystone

Die Bündner Regierung hat die Petition der SVP gegen mögliche Windparks zur Kenntnis genommen – kritisierte jedoch auch die Visualisierungen der Volkspartei, mit denen sie auf Stimmenfang ging.

mafr, sda

Mit sieben Visualisierungen mit möglichen Windparks in touristischen Gebieten kämpfte die SVP Graubünden gegen die Bündner Regierung. Sie warfen ihr vor, im kürzlich erlassenen Energierichtplan leichtsinnig Zonen für Windparks in die Landschaft geplant zu haben. Dies habe massive Auswirkungen auf den wichtigen Tourismus des Bergkantons. 2717 Personen unterstützten die Petition. Die Partei reichte sie Anfang Oktober ein.

In der am Donnerstag publizierten Antwort der Regierung kritisierte die Exekutive die Visualisierungen der SVP scharf. Diese seien unrealistisch. Windräder wurden dabei an Stellen platziert, die gar nicht möglich seien. Ausserdem stimmten auf den Bildern weder Grössenverhältnisse noch Mindestabstände.

Bundesrechtliche Pflicht

Auf die inhaltlichen Kritikpunkte und Forderungen der SVP, wonach mit dem Energierichtplan des Kantons der Tourismus geschwächt und Standortgemeinden übergangen werden, konterte die Regierung mit der bundesrechtlichen Pflicht eines solchen Richtplans. Im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 muss jeder Kanton einen solchen ausarbeiten.

Die darin ausgewiesenen Zonen für Windkraftanlagen seien keine Baubewilligungen. Es gehe in diesem ersten Schritt erst darum, geeignete Gebiete festzulegen. Was künftig umgesetzt wird, obliegt den Gemeinden. Wenn jedoch solche «potentiell künftige Nutzungen» im Richtplan fehlten, würden sie im Rahmen einer Projektgenehmigung verunmöglicht, hiess es weiter.