Die Regierung des Kantons Graubünden plant, Spitälern mit einem Kreditrahmen von 100 Millionen Franken unter die Arme zu greifen, um die Gesundheitsversorgung zu sichern. Die Darlehen sind an strenge Bedingungen geknüpft und könnten eine Umwandlung in Gesundheitszentren nach sich ziehen.
12.11.2024, 11:06
SDA
Die Regierung des Kantons Graubünden hat Pläne vorgestellt, um die finanzielle Stabilität der Spitäler im Kanton zu sichern. Ein Kreditrahmen von 100 Millionen Franken soll es ermöglichen, den Spitälern in finanziellen Notlagen Überbrückungsdarlehen zu gewähren. Diese Massnahme zielt darauf ab, die dezentrale Gesundheitsversorgung im Kanton zu erhalten.
Herausforderungen der Kreditbeschaffung
Aufgrund mangelnder Kreditwürdigkeit ist es den meisten Bündner Spitälern nahezu unmöglich, auf dem Kapitalmarkt Darlehen zur Sicherung ihrer Liquidität zu erhalten. Um diesem Problem zu begegnen, schlägt die Regierung vor, den öffentlichen Spitälern im Notfall finanzielle Unterstützung zu bieten. Der vorgeschlagene Rahmenverpflichtungskredit beläuft sich auf 100 Millionen Franken.
Bedingungen für die Unterstützung
Die Gewährung der Darlehen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. So müssen die betroffenen Spitäler einen Massnahmenplan vorlegen, der aufzeigt, wie sie kurz- bis mittelfristig wieder ein positives Betriebsergebnis erzielen können. Diese Darlehen sind in erster Linie für die Trägergemeinden der betroffenen Spitäler gedacht, die ohne kantonale Unterstützung in Krisenzeiten selbst für ihre Spitäler einstehen müssten.
Gemeinden in der Verantwortung
Die Gemeinden sollen sich mit 50 Prozent an möglichen Verlusten aus der Darlehensvergabe beteiligen. Daher ist es erforderlich, dass die Mehrheit der Gemeinden in der jeweiligen Gesundheitsversorgungsregion der finanziellen Unterstützung zustimmt.
Option zur Umwandlung in Gesundheitszentren
Zusätzlich plant die Regierung, den Regionen die Möglichkeit zu geben, ihre Spitäler bei Bedarf in Gesundheitszentren umzuwandeln. Dies würde bedeuten, dass an diesen Standorten nur noch ambulante Leistungen angeboten werden. Für eine solche Umwandlung wäre ein Mehrheitsentscheid der Stimmberechtigten in der jeweiligen Region notwendig.
Diese Vorschläge sind Teil einer umfassenden Gesetzesrevision, die nun zur Anhörung freigegeben wurde. Die Anhörung läuft bis zum 16. Dezember.
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