Gesundheitsversorgung Bündner Regierung will Pflege von Angehörigen finanziell abgelten

uj, sda

9.11.2022 - 12:37

Wer alte oder kranke Angehörige pflegt, trägt dazu bei, dass die Gesundheitskosten nicht noch stärker steigen. Die Bündner Regierung will deshalb die häusliche Pflege finanziell teilweise entgelten. (Symbolbild)
Wer alte oder kranke Angehörige pflegt, trägt dazu bei, dass die Gesundheitskosten nicht noch stärker steigen. Die Bündner Regierung will deshalb die häusliche Pflege finanziell teilweise entgelten. (Symbolbild)
Keystone

Menschen, die ihre kranken oder gebrechlichen Angehörigen pflegen, sollen in Graubünden künftig eine Betreuungszulage erhalten. Die Bündner Regierung will sie mit 500 Franken im Monat unterstützen.

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Wie die Regierung am Mittwoch mitteilte, will sie für die Betreuungszulagen ab 2025 jährlich Gelder in der Grössenordnung von 2,4 Millionen Franken bereitstellen. Damit sollen Betreuungsleistungen von pflegenden und betreuenden Angehörigen künftig «teilweise abgegolten werden».

«Pflegende Angehörige spielen in unserem Gesundheitssystem eine wichtige Rolle. Ohne sie wäre das Gesundheitssystem nicht mehr funktionsfähig», wird Regierungsrat Peter Peyer (SP), Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, in der Mitteilung zitiert.

Pflegende Angehörige tragen laut der Regierung wesentlich dazu bei, dass die Gesundheitskosten «nicht noch stärker steigen». Die Situation der Pflegenden könne aber auch sehr belastend und anstrengend sein. Aus diesen Gründen will die Regierung deren Arbeit und Engagement finanziell unterstützen.

Heim- oder Spitaleinweisungen verhindern

Die Betreuungszulage soll zudem dazu beitragen, dass alte oder betreuungsbedürftige Menschen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben können. Heim- oder Spitaleinweisungen sollen verhindert oder zumindest hinauszögert werden. Längerfristig erhofft sich die Exekutive, mit der Betreuungszulage gar einen Anreiz zu schaffen für die häusliche Pflege.

Die vorgeschlagene Höhe der Betreuungszulage von 500 Franken orientiert sich an Regelungen in den Kantonen Wallis, Waadt und Glarus. Die Regierung geht davon aus, dass im Kanton Graubünden etwa 300 bezugsberechtigte Personen leben.

Sie beauftragte das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Das nächste Wort hat dann das Parlament. Die Gesetzesgrundlage könnte Anfang 2025 in Kraft treten.