Prozess Bundesgericht bestätigt kleine Verwahrung für Obdachlosen

SDA

2.11.2017 - 12:16

Frauenfeld TG

Das Bundesgericht hat das Urteil des Thurgauer Obergerichts gegen einen Obdachlosen bestätigt, der einen Mitbewohner in einem Männerwohnheim angegriffen und verletzt hatte. Damit bleibt es bei der kleinen Verwahrung des an Schizophrenie leidenden 65-jährigen Mannes.

Das Bundesgericht habe die Beschwerde des Verurteilten abgelehnt, der Entscheid sei somit rechtskräftig, teilte das Thurgauer Obergericht am Montag mit. Der Schweizer wurde wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, Brandstiftung und Veruntreuung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.

Wegen der psychischen Krankheit des Mannes ordnete das Obergericht eine stationäre Massnahme - die so genannte kleine Verwahrung - an. Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet der Verurteilte an einer chronischen paranoiden Schizophrenie. Seine Steuerungsfähigkeit sei schwer eingeschränkt gewesen, das Verschulden daher nur leicht bis mittelschwer.

Tötungsabsicht vorgeworfen

Der Mann, der jahrelang auf der Strasse lebte und manchmal in Notunterkünften wohnte, soll vor knapp fünf Jahren mit einer 15 Zentimeter langen Klinge eines Dreikantschabers auf den Oberkörper des Mitbewohners eingestochen haben. Der Angeklagte habe den Mann töten wollen, sagte die Staatsanwältin im vergangenen Juni vor dem Bezirksgericht Weinfelden. Das Opfer sei nur durch Zufall nicht lebensgefährlich verletzt worden.

Das Thurgauer Obergericht bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts Weinfelden vom Juli 2016 teilweise und verschärfte die Strafe um ein halbes Jahr. Der Verurteilte hatte Freisprüche verlangt und nur eine ihm vorgeworfene Brandstiftung anerkannt. Er soll Abfälle unter einem Esstisch deponiert und angezündet haben.

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