Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Frau abgewiesen, die ihre Tochter im Jahr 2009 verprügelt hatte und deshalb zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Das Kantonsgericht St. Gallen verurteilte die Frau im Januar vergangenen Jahres wegen Gefährdung des Lebens, einfacher Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung und Tätlichkeiten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Zusätzlich sprach das Gericht eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse von 500 Franken aus.
Das Bundesgericht ist in einem am Donnerstag publizierten Urteil zum Schluss gekommen, dass die Vorinstanz bei der Strafzumessung korrekt vorgegangen sei. Weil das Verfahren so lange gedauert hat, ist die Probezeit abgelaufen und Vollstreckungsverjährung eingetreten.
Das Kreisgericht See-Gaster verurteilte die Frau erstmals im November 2011 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zu einer Busse. Das Kantonsgericht St. Gallen hiess im Juli 2016 ein Revisionsgesuch der Verurteilten gut.
Ein Gutachten bestätigte, dass die Frau vermindert schuldfähig war. Damit ging der Fall ans Kreisgericht zurück, wobei nur noch die Höhe der Strafe neu zu bemessen war. (Urteil 6B_482/2018 vom 24.01.2019)
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