SpitalstrategieBundesgericht lehnt Beschwerde gegen St. Galler Spitalvorlage ab
SDA
10.8.2020 - 13:27
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Anwalts Werner Ritter gegen die Botschaft der Regierung zur Spitalvorlage abgelehnt. Damit kann die für die Septembersession vorgesehene Debatte über die Zukunft der Spitäler wie geplant stattfinden.
Im Juli sorgte eine Medienmitteilung des Altstätter Anwalts und ehemaligen CVP-Kantonsrats Werner Ritters für einige Aufregung: Darin teilte er mit, das Bundesgericht habe seiner Beschwerde gegen die Spitalbotschaft der St. Galler Regierung die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Damit dürfe die Vorlage nicht behandelt werden, schloss er daraus.
Die vorberatende Kommission hatte allerdings anfangs Juli bereits mit der Beratung der Vorlage begonnen. In der kommenden Septembersession sollten die lange erwarteten Entscheide über die Spitalpolitik fallen.
Auslöser für Ritters Gang nach Lausanne war ein Entscheid des St. Galler Verwaltungsgerichts vom 13. Mai, das auf seine Beschwerde nicht eingetreten war. Dagegen wehrte sich der Anwalt und stellte nebenbei fest, die Regierung habe es wohl verpasst, zur Frage der aufschiebenden Wirkung Stellung zu nehmen.
Man habe zu wenig berücksichtigt, dass das Bundesgericht automatisch eine aufschiebende Wirkung erteilen könnte, räumte Staatssekretär Benedikt van Spyk am Montag gegenüber Keystone-SDA ein. Die Beschwerde habe sich allerdings auch gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts gerichtet.
Beschwerde behandelt und abgewiesen
Auf die Ankündigungen von Ritter reagierte der Kanton danach zuerst mit einem Erläuterungsgesuch an das Bundesgericht. Damit sollte geklärt werden, was die aufschiebende Wirkung konkret bedeutet. Er sei nicht davon ausgegangen, dass davon auch die Beratung der Vorlage betroffen gewesen wäre, so van Spyk. Dies wäre ein grosser Eingriff in die Autonomie des Parlaments gewesen, den das Bundesgericht kaum in zwei Zeilen abgehandelt hätte.
Mittlerweile haben sich diese Diskussionen erledigt. Das Bundesgericht hat am 7. August materiell über die Beschwerde entschieden und sie abgewiesen. Der Beschluss der Regierung verletzte die politischen Rechte der Stimmberechtigten nicht, sondern sei ein Antrag an den Kantonsrat. Das Parlament könne ihn nicht nur annehmen oder ablehnen, sondern auch abändern. Die Abstimmungsfreiheit werde «deshalb von vornherein nicht berührt», so das Bundesgericht laut Medienmitteilung des Kantons.
Weitere Beschwerde noch hängig
Damit sind die juristischen Auseinandersetzungen aber noch nicht abgeschlossen. Eine weitere Beschwerde von Ritter ist noch offen. Darin geht es um die «Denkpause», die die Regierung für die vom Volk 2014 an einer Abstimmung beschlossenen Spitalbauprojekte in Altstätten und Wattwil verfügt hatte. Dies sei eine Missachtung des Volkswillens, argumentierte Ritter.
Auch auf diese Beschwerde hatte das Verwaltungsgericht erklärt, es sei nicht zuständig. Diesen Entscheid zog Ritter ebenfalls vor das Bundesgericht. Dieses Urteil steht noch aus, die aufschiebende Wirkung wurde aber abgelehnt.
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