Das Bundesgericht sistiert das Beschwerdeverfahren gegen das Majorzsystem bei Parlamentswahlen in Graubünden. Die Richter in Lausanne wollen den Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichtes in gleicher Sache abwarten, bevor sie die Beschwerde behandeln.
Mit der am Freitag publizierten Verfügung folgt das Bundesgericht dem Antrag des Parlaments und der Regierung Graubündens. Diese hatten die Aussetzung des Verfahrens mit der Begründung beantragt, die gleiche Beschwerde sei beim kantonalen Verwaltungsgericht hängig. Da sich die Beschwerdeführer dem Antrag nicht widersetzten, rechtfertige sich eine Sistierung, schrieben die Bundesrichter.
Die Beschwerde gegen den Wahlmodus wurde im Juni 2018 von 54 Bürgerinnen und Bürgern, der SP und vier Kleinparteien eingereicht. Mit Blick auf die Parlamentswahlen im Juni 2018 wollen die Beschwerdeführer das Wahlsystem auf dessen Verfassungsmässigkeit überprüfen lassen.
Noch nie von Gericht geprüft
Ein reines Majorz- oder Mehrheitswahlystem, wie Graubünden es kenne, sei noch nie von einem Gericht geprüft worden, betonen die Beschwerdeführer. Gerügt werden mehrere Punkte des Wahlsystems, darunter hauptsächlich die fehlende Stimmkraftgleichheit.
Im Wahlkreis Avers etwa genügen circa siebzig Stimmen für ein Grossratsmandat, im Kreis Chur dagegen braucht es mehr als 1000. Neben dem flächenmässig grössten Kanton wählt einzig noch der kleine Kanton Appenzell Innerrhoden nach dem Majorzsystem.
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