In Chur wird das umstrittene nächtliche Konsumverbot von Alkohol auf öffentlichem Grund liquidiert. Das Parlament, der Gemeinderat, strich die entsprechende Bestimmung aus dem Polizeigesetz, das einer Totalrevision unterzogen wurde.
Das Alkoholverbot auf öffentlichem Grund im Siedlungsgebiet zwischen 00.30 und 07.00 Uhr hatte der Stadt Chur vor 12 Jahren den Ruf eingetragen, das strengste Polizeigesetz der Schweiz zu haben. Aber so streng wurde es nicht angewandt, wie Stadtpräsident Urs Marti (FDP) am Donnerstag im Gemeinderat ausführte.
Es seien wenige Bussen wegen des Alkoholverbots verteilt worden. Niemand sei gebüsst worden, weil er nach Mitternacht friedlich ein Bier auf einer Bank getrunken habe. Das Problem sei im Zusammenhang mit Alkohol vielmehr der Lärm gewesen.
SVP und SP scheitern mit Anträgen
Als einzige Partei wollte die SVP am Verbot festhalten. Ihr Antrag wurde aber mit 16 zu 5 Stimmen abgelehnt. In Kraft gesetzt worden war das Verbot seinerzeit Mitte 2008.
Neu möglich und im Polizeigesetz konkretisiert wurde die Bild- und Tonüberwachung mit Personenidentifikation. Eine solche Überwachung wäre bereits möglich ohne besondere Erwähnung im städtischen Polizeigesetz, da auf kantonaler Ebene die nötigen rechtlichen Grundlagen vorhanden seien, sagte Stadtpräsident Urs Marti.
Die SP-Fraktion beantragte, den neuen Artikel ersatzlos zu streichen. Den Antrag verwarf die Mehrheit mit 14 zu 7 Stimmen.
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