Coronavirus – SchweizCovid-19-Verstösse beschäftigen Staatsanwaltschaft und Gerichte
gn, sda
19.8.2021 - 10:44
Die Corona-Pandemie beschäftigt auch die St. Galler Staatsanwaltschaft und die Gerichte. Am Kreisgericht St. Gallen sind im August gleich vier Fälle angesetzt, die mit Verstössen gegen die Covid-19-Verordnung zusammenhängen. Sie sind aber nur die Spitze des Eisbergs.
Keystone-SDA, gn, sda
19.08.2021, 10:44
SDA
Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat schon in 546 Fällen entschieden, wie Staatsanwaltssprecher Stefan Hess auf Anfrage von Keystone-SDA erklärte. Es sind Strafbefehle, Nichtanhandnahmeverfügungen, Einstellungsverfügungen und Gerichtsurteile. In 43 Fällen handelte es sich um Missachtung der Maskenpflicht. 100 Verfahren seien noch pendent.
Der überwiegende Teil der Verstösse gegen die Covid-19-Verordnung kommt nicht vor Gericht. Es habe bisher 41 Einsprachen gegen Strafbefehle gegeben, so Hess. Eine davon beschäftigte letzte Woche einen Einzelrichter am Kreisgericht St. Gallen. Dabei ging es um eine Frau, die im vergangenen Februar auf einer Zugfahrt von St. Gallen nach Herisau keine Schutzmaske trug. Bei einer Kontrolle konnte sie kein Arztzeugnis vorweisen, das sie von der Maskenpflicht befreien würde.
Busse wegen Missachtung der Maskenpflicht
Die Frau erreichte einen Teilfreispruch, wie die zuständige Gerichtsschreiberin auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte. Vom Vorwurf des Ungehorsams gegen Anordnungen eines Sicherheitsorgans des öffentlichen Verkehrs wurde sie freigesprochen. Wegen Missachtung der Maskenpflicht muss sie eine Busse von 150 Franken und die Hälfte der Verfahrenskosten bezahlen.
Neben einem weiteren Fall mit einem Beschuldigten, der die Schutzmaske nicht tragen wollte, befasst sich das Kreisgericht St. Gallen im August auch noch mit einem Fall, bei dem der Betreiber eines Lokals im Oktober 2020 das Tanzen sowie das Konsumieren im Stehen erlaubte.
Covid-19-Kreditbetrüger verurteilt
Wegen eines Covid-19-Betrugs wurde am 10. August ein 51-jähriger Schweizer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der Mann soll sich mit falschen Angaben einen zinsfreien Sonderkredit über 135'000 Franken beschafft haben.
Das Gericht sprach den Mann wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Misswirtschaft und Unterlassen der Buchführung schuldig. Er soll seit 2018 keine Geschäftsbücher und Jahresrechnungen mehr geführt haben, wodurch bei der Konkurseröffnung im Mai 2020 der Vermögensstand der Firma nicht mehr ersichtlich gewesen sei.
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