Verkehrsdelikte Der A3-Geisterfahrer wird erneut Fall für Zürcher Staatsanwalt

fn, sda

11.6.2024 - 11:51

Wegen Bauchschmerzen hat ein Autofahrer im Kerenzerberg-Tunnel gewendet und ist elf Kilometer auf der falschen Seite der A3 zurückgefahren. Das Bezirksgericht Zürich konnte am Dienstag aber kein Urteil fällen. Die Staatsanwaltschaft muss über die Bücher. (Archivbild)
Wegen Bauchschmerzen hat ein Autofahrer im Kerenzerberg-Tunnel gewendet und ist elf Kilometer auf der falschen Seite der A3 zurückgefahren. Das Bezirksgericht Zürich konnte am Dienstag aber kein Urteil fällen. Die Staatsanwaltschaft muss über die Bücher. (Archivbild)
Keystone

Der Fall eines 64-jährigen Geisterfahrers auf der A3 bei Glarus geht zurück an die Zürcher Staatsanwaltschaft. Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag entschieden, dass der Fall gar nicht im abgekürzten Verfahren durchgeführt werden kann.

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Der Prozess gegen den Jamaicaner sollte im abgekürzten Verfahren durchgeführt werden. Das bedeutet, dass der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft nach einer kurzen Befragung zum Urteil erhoben würde. Voraussetzung für einen solch kurzen Prozess ist jedoch, dass ein Beschuldigter geständig ist.

Im Tunnel gewendet wegen Magenschmerzen

Bei der Befragung gab der Geisterfahrer jedoch an, dass er gar nicht gemerkt habe, dass er auf der falschen Seite der A3 fuhr. «Im Tunnel kam mir niemand entgegen, weil es schon spät war», sagte er. Weil er plötzlich Magenschmerzen gehabt habe, sei er umgekehrt. Für das Wendemanöver nutzte er eine Notfallnische im Kerenzerberg-Tunnel.

In der Anklage der Zürcher Staatsanwaltschaft steht jedoch, dass er «wissentlich und willentlich» elf Kilometer auf der falschen Seite unterwegs gewesen sei. Somit kann die Anklage gemäss Entscheid des Gerichts nicht zum Urteil erhoben werden. Es schickte den Fall deshalb zur Überarbeitung an den Staatsanwalt zurück.

Er arbeitet als Schulbusfahrer

Dass er einen Fehler machte, ist dem Beschuldigten mittlerweile bewusst. Er sei aber kein schlechter Mensch, betonte er. Eine Verurteilung hätte auch berufliche Konsequenzen für ihn: Die Staatsanwaltschaft fordert für den ehemaligen Berufschauffeur wegen qualifizierter, grober Verkehrsregelverletzung eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt, bei einer Probezeit von 3 Jahren.

Mit einer solchen Verurteilung ist in der Regel auch der Verlust des Fahrausweises verbunden. Der Mann arbeitet heute Teilzeit als Schulbusfahrer – diesen Job wäre er wohl los.

Elf Kilometer war der Lenker am 9. März 2021 als Geisterfahrer in Richtung Zürich unterwegs, und dies, obwohl zahlreiche Lenker lichthupten und ein Autofahrer ihm seinen gefährlichen Irrtum auch zurief. Erst in Bilten GL wendete er erneut und verliess die A3 schliesslich über die Ausfahrt.