Der Kanton Thurgau, die Stadt Kreuzlingen und das Staatssekretariat für Migration haben eine Vereinbarung für den Betrieb des Ausreisezentrums in Kreuzlingen unterzeichnet. Neu werden deutlich mehr Rückreisen von abgewiesenen Asylsuchenden ab Kreuzlingen organisiert.
Grundlage ist die Anfang März in Kraft getretene Asylgesetzesrevision des Bundes, wie der Kanton Thurgau am Freitag mitteilte. Ein Grossteil der Asylverfahren soll künftig beschleunigt – innert 140 Tagen – entschieden werden. In der Ostschweiz ist dafür das Bundesasylzentrum in Altstätten SG zuständig.
Das Bundeszentrum in Kreuzlingen ist neu ein Ausreisezentrum für abgewiesene Asylsuchende. Das Thurgauer Migrationsamt muss dadurch vier bis fünf Mal mehr Ausreisen als bisher organisieren und benötigt mehr Mitarbeitende. Vorerst würden sieben Personen neu angestellt, informierte der Kanton schon im Herbst 2018.
Ab Mai stehen dem Kanton Thurgau auch mehr Haftplätze im Flughafengefängnis Zürich zur Verfügung. Als Entschädigung für die zusätzlichen Aufgaben muss der Thurgau pro Jahr nur noch 76 statt 255 Asylsuchende mit laufenden Asylverfahren aufnehmen. Diese Zahl basiert auf der Annahme, dass 16'000 Asylsuchende in die Schweiz kommen.
Nothilfe beim Kanton
Können abgewiesene Asylsuchende nicht innert 140 Tagen ab dem Bundeszentrum in ihre Heimat zurückreisen, wechseln sie in die Zuständigkeit des Kantons und erhalten Nothilfe. Das Thurgauer Migrations- und das Sozialamt haben dazu eine vierstufige Nothilfe-Strategie ausgearbeitet.
Von Stufe zu Stufe werden die Bedingungen der ausreisepflichtigen Asylsuchenden verschlechtert. Ziel der Behörden ist es, möglichst viele abgewiesene Asylsuchende zur Ausreise zu bewegen. Die kantonalen Durchgangsheime seien auf diese neue Ausrichtung vorbereitet worden, heisst es.
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