Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Gemeinde Schmerikon gegen die Plangenehmigung für den Doppelspurausbau der SBB zwischen Uznach und Schmerikon abgewiesen.
In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hält das Bundesgericht fest, mit den Auflagen des Bundesamtes für Verkehr (BAV) sei die Verkehrssicherheit und ein reibungsloser Ablauf für die Blaulichtorganisationen gewährleistet.
Mit dem Doppelspurausbau wird die Kapazität auf der Strecke von bisher 81 Zügen pro Tag auf 151 Züge erhöht. Aus diesem Grund wird der Bahnübergang zwischen dem nördlichen und südlichen Teil der Gemeinde häufiger geschlossen sein, und es wird zu Rückstaus auf den Strassen kommen.
Entgegen der Ansicht der Gemeinde, kann diesem Problem mit einer Dosierung des Verkehrs auf den vorgelagerten Strassen begegnet werden, wie das Bundesgericht schreibt. Um das Passieren der Feuerwehr und von Krankenwagen sicherzustellen, habe sich die vom BAV gemachte Auflage andernorts bewährt.
Diese sieht vor, dass sich die Blaulichtorganisationen an eine von den SBB anzugebende Telefonnummer wenden können. Daraufhin sperren die SBB den Bahnverkehr kurzfristig. (Urteil 1C_605/2019 vom 24.9.2020)
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