Gesundheit Drei Viertel der Tattoofarben fallen bei Test durch

SDA

28.7.2020 - 10:43

Tattoofarben im Test: Drei Viertel der vom Kantonalen Laboratorium des Kantons Thurgau untersuchten Proben enthielten nicht zugelassene oder nicht deklarierte Konservierungsmittel oder Farbpigmente. (Symbolbild)
Tattoofarben im Test: Drei Viertel der vom Kantonalen Laboratorium des Kantons Thurgau untersuchten Proben enthielten nicht zugelassene oder nicht deklarierte Konservierungsmittel oder Farbpigmente. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/EPA/CHRISTOPHE PETIT TESSON

Im Kanton Thurgau sind stichprobenartig 19 in Tattoostudios verwendete Farben auf deren Qualität geprüft worden. Das Resultat ist ernüchternd: Drei Viertel enthielten nicht zugelassene oder nicht deklarierte Konservierungsmittel oder Farbpigmente.

Wer sich tätowieren lässt, zeichnet sich fürs Leben. Beim Tätowieren werden Farbpigmente in die Dermisschicht der Haut eingebracht. Dabei entsteht eine oberflächliche Wunde und damit die Gefahr einer Infektion. Zudem können die eingeritzten Farbpigmente Allergien auslösen. Umso wichtiger ist es, dass Tätowierer mit gesundheitlich unbedenklichen Farben arbeiten.

Im Frühjahr 2020 hat das Kantonale Laboratorium Thurgau 19 Tattoofarben überprüft. Die Proben wurden auf Zusammensetzung, Konservierungsmittel und Farbpigmente untersucht. «Das Ergebnis zeigt, dass drei Viertel der untersuchten Tattoofarben nicht zugelassene oder nicht deklarierte Konservierungsmittel oder Farbpigmente enthielten», schreibt das Kantonale Laboratorium des Kantons Thurgau in einer Mitteilung vom Dienstag.

Rund 40 Prozent der getesteten Farben wurden von den Importeuren ausdrücklich als nicht zum Tätowieren geeignete Künstlerfarben deklariert. Der Einsatz von Künstlerfarben als Tattoofarben sei leichtfertig und entspreche weder einer verantwortungsvollen Berufsethik noch den berechtigten Erwartungen der Kundinnen und Kunden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesundheit der Tätowierten dadurch beeinträchtigt werden könnte, schreibt der Kanton weiter.

Mangelhafte Selbstkontrolle

Den betroffenen Tätowierern wurde die Verwendung der nicht legalen Tattoofarben verboten und sie müssen Massnahmen zur Verbesserung der Selbstkontrolle umsetzen.

Tattoofarben benötigen keine Bewilligung. Verantwortlich für die Sicherheit und die gesetzlichen Anforderungen der Tattoofarben sind im Rahmen ihrer Selbstkontrolle einerseits die Farbenhersteller und anderseits auch die Tätowierer.

Das Kantonale Laboratorium Thurgau prüft in regelmässigen Abständen die in Tattoostudios verwendeten Tattoofarben auf deren Qualität. Bereits bei den Inspektionen von Tattoostudios im vergangenen Jahr hätten die Kontrolleure festgestellt, dass die Selbstkontrolle im Umgang mit Tattoofarben zu wenig fachgerecht und konsequent umgesetzt werde, heisst es.

Schweizweites Problem

Die kantonalen Vollzugsbehörden sind für die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Tattoofarben zuständig. Sie führen regelmässige Untersuchungen zu Tattoofarben durch.

2014 hat der Verband der Kantonschemiker und Kantonschemikerinnen der Schweiz über zweihundert Tinten für Tattoo und Permanent Make-up untersucht, die sich auf dem Schweizer Markt befinden. Mehr als die Hälfte der verwendeten Farben wurden beanstandet.

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