Opferschutz Elektronische Überwachung: Gewaltbetroffene werden besser geschützt

kl, sda

8.11.2021 - 11:17

Mit einer elektronischen Überwachung der Täter sollen Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser geschützt werden. Hier wird eine elektronische Fussfessel angebracht. (Symbolbild)
Mit einer elektronischen Überwachung der Täter sollen Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser geschützt werden. Hier wird eine elektronische Fussfessel angebracht. (Symbolbild)
Keystone

Opfer von häuslicher Gewalt oder Stalking sollen besser geschützt werden. Das neue Bundesgesetz sieht vor allem eine elektronische Überwachung, also eine Fussfessel für die Täter, vor. Der Schaffhauser Kantonsrat hat am Montag einstimmig beschlossen, wie die Umsetzung erfolgen soll.

Keystone-SDA, kl, sda

Die Kantone müssen eine Stelle festlegen, die für den Vollzug der Massnahme zuständig ist und das Verfahren regeln. Ausserdem müssen sie dafür sorgen, dass die aufgezeichneten Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden und sie spätestens zwölf Monate nach Ende der Massnahme gelöscht werden. Das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch wurde daher entsprechend geändert.

Angeordnet wird die zivilrechtliche elektronische Überwachung durch das Kantonsgericht. Der Regierungsrat bestimmt das zuständige Departement oder die zuständige Dienststelle für den Vollzug der elektronischen Überwachung.

Weil der technische Vollzug, also das Anlegen der Fussfessel und die Übermittlung der festgestellten Verstösse, nicht von Schaffhausen selbst durchgeführt werden kann, braucht es eine gesetzliche Grundlage für die Auslagerung dieser Aufgaben.

Wie bei einem strafrechtlich angeordneten eMonitoring soll der Vollzug durch das Amt für Justiz und Gemeinden (AJG) erfolgen. Dieses arbeitet dafür mit Fachpersonen des Kantons Zürich zusammen. Diese übernehmen etwa das Anbringen der Fussfessel beim Klienten zuhause.