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Energie Engadiner Kraftwerke dürfen Netzgebühren verlangen
Strombezüger in den Konzessionsgemeinden der Engadiner Kraftwerke (EKW) müssen Netzgebühren zahlen, wenn sie die Energie von einem anderen Anbieter beziehen. Das entschied die Regulationsbehörde, die Eidg. Elektrizitätskommission (Elcom). Es geht um Millionen von Franken.
Die Engadiner Kraftwerke AG (EKW) teilte am Montag mit, sie sei verpflichtet, die Gemeinden im Konzessionsgebiet mit Energie zu versorgen. Dieser Strom werde teilweise gratis und zum Teil zu definierten, günstigen Konditionen geliefert. Das Stromverteilnetz muss laut EKW gratis zur Verfügung gestellt werden.
Unklar war bislang, ob die EKW ihr Netz auch dann gratis zur Verfügung stellen muss, wenn Konzessionsgemeinden die Energie bei Dritten beziehen. Die Regulationsbehörde Elcom nahm sich auf Antrag der Engadiner Kraftwerke dieser Frage an und bejahte sie. Die Engadiner Kraftwerke dürften in diesem Fall die gesetzlich vorgesehenen Netznutzungsentgelte erheben, schrieben sie.
Zwei bis drei Millionen
Wie EKW-Direktor Michael Roth am Montag auf Anfrage erklärte, geht es um Gebühren in der Höhe von jährlich etwa zwei bis drei Millionen Franken. Betroffen von diesen zusätzlichen Netznutzungskosten sind die Stromkonsumenten in den Gemeinden Zernez, Scuol und Valsot.
Die EKW wird nun für die Lieferung dieser Energie das gesetzlich vorgeschriebene Netznutzungsentgelt in Rechnung stellen, sobald der Entscheid der Elcom rechtskräftig ist. Vorher haben beide Parteien die Möglichkeit, den Entscheid durch das Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.
SDA