Weil er seine Ehefrau gewürgt und getreten hat, muss ein eritreischer Pfarrer für sieben Jahre hinter Gitter. Anschliessend wird er für zehn Jahre des Landes verwiesen.
Ein 33-jähriger eritreischer Pfarrer steht heute Dienstag vor dem Zürcher Obergericht. Der Mann hatte seine Ehefrau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn dafür zu sieben Jahren Freiheitsstrafe sowie zu einem Landesverweis von zehn Jahren.
Der Beschuldigte, der im Raum Zürich und Schaffhausen die eritreisch-orthodoxe Gemeinde betreute, hatte seine Ehefrau im November 2016 halbtot gewürgt. Als sie bewusstlos am Boden lag, trat er sie auch noch mehrmals ins Gesicht. Anschliessend rief er selber die Polizei.
Nicht die erste Auseinandersetzung
Es war nicht die erste handgreifliche Auseinandersetzung: Zum Tatzeitpunkt galt für ihn eine Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung. Weil er die Kinder sehen wollte, kam der Mann dennoch zu Besuch. Prompt kam es wieder zum Streit.
Laut einem ersten Geständnis hatte der Pfarrer beabsichtigt, erst seine Frau und dann sich selbst zu töten. Lieber sollten beide tot sein, als dass es zur Trennung käme. Später nahm er diese Aussage zurück und bestritt jegliche Tötungsabsicht.
Schuld auf die Frau geschoben
Der Verteidiger plädierte deshalb auf Freispruch. Er versuchte, die Schuld auf die Frau schieben. Diese habe den Beschuldigten immer wieder wieder provoziert.
Der Anwalt versuchte damals vor dem Bezirksgericht vergeblich, ein anderes Bild des Seelsorgers zu zeichnen: Sein Mandant sei ruhig und besonnen, ein angesehenes Mitglied der eritreischen Gemeinschaft. Er habe viele Anrufe von Eritreern erhalten, die nicht glauben konnten, dass «ihr» Pfarrer so etwas getan haben soll.
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