Die Savognin Bergbahnen zweifeln an der Bonität des Hotels Cube. Sie verlangen deshalb eine Sicherheitsleistung, bevor sie dem Hotel Geräte für den Verkauf von Bergbahnkarten herausgeben. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor. Wie hoch die Sicherheitsleistung sein wird, muss das Bündner Kantonsgericht neu berechnen.
Das Bundesgericht führt in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid aus, die Savognin Bergbahnen hätten vor dem Kantonsgericht mit präzisen Hinweisen aufgezeigt, weshalb sie befürchteten, dass das Hotel Bahnkarten nicht begleichen könne. Genannt werden im Urteil aus Lausanne Betreibungen, Forderungsprozesse und Presseberichte über Ausstände.
Das Kantonsgericht hatte im vergangenen Dezember eine Sicherheitsleistung von 20'000 Franken pro Saison festgelegt, was von den Bergbahnen nun erfolgreich angefochten worden ist. Das Gericht ging nicht auf die Ausführungen der Bergbahnen ein, wonach die finanziellen Verhältnisse des Hotels prekär seien.
Damit hat es gemäss Bundesgericht das rechtliche Gehör der Bergbahnen verletzt. Das Kantonsgericht muss die Bonität des Hotels deshalb prüfen und gemessen am Ergebnis die Sicherheitsleistung neu bestimmen. Das Regionalgericht Plessur hatte die Vorauszahlung auf 400'000 Franken festgelegt. Das Kantonsgericht hob diesen Entscheid teilweise auf.
Nicht behandelt hat das Kantonsgericht zudem die Forderung der Bergbahnen, dem Hotel sei unter Strafandrohung zu verbieten Bahnkarten an Nichthotelgäste abzugeben. Auch in diesem Punkt muss das Gericht nochmals über die Bücher.
Vereinbarung zu Bergbahnkarten
Das Hotel Cube und die Savognin Bergbahnen schlossen 2005 eine Vereinbarung, wonach den Hotelgästen Bergbahnkarten zu einem fixen und ermässigten Preis abgegeben werden sollen. Damit sollten rund 90 Prozent der Hotelübernachtungen zusammen mit einer Bahnkarte verkauft werden, wie es im Bundesgerichts-Urteil heisst.
Die Zusammenarbeit begann zu kriseln und im Juni 2018 forderte das Hotel gerichtlich, die Bergbahnen hätten die Preise der Bahnkarten für die anstehende Sommer- und Wintersaison bekannt zu geben und zwei Kartengeräte zur Verfügung zu stellen. Im September 2018 stellte das Hotel seinen Betrieb überraschend ein und öffnete seine Türen erst Anfang Jahr wieder.
Das Verfahren vor Gericht ging währenddessen weiter. Drei Mal beugten sich Regionalgericht und Kantonsgericht abwechselnd über den Fall, bis er nun schliesslich vor Bundesgericht gezogen wurde. Nachdem das Kantonsgericht ein viertes Mal einen Entscheid getroffen haben wird, ist wiederum ein Weiterzug ans Bundesgericht möglich. (Urteil 4A_49/2020 vom 3.6.2020)
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