Justiz Ex-Partnerinnen misshandelt – 32-jähriger Mann erneut verurteilt

SDA

22.10.2019 - 12:22

Ein 32-jähriger Mann, der vier Ex-Partnerinnen schwer misshandelt haben soll, ist vom Thurgauer Obergericht erneut zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Statt einer stationären wird eine ambulante Massnahme angeordnet. Der Prozess musste wiederholt werden, weil das Bundesgericht das Urteil aufgehoben hatte.

Die Exfrau hatte den Beschuldigten wenige Monate nach der Heirat angezeigt, weil er sie geschlagen, gewürgt und mit dem Tod bedroht haben soll. Zudem habe er sie gezwungen, 250'000 Franken vom Bankkonto ihrer Kinder aus einer früheren Beziehung abzuheben.

Während der Strafuntersuchung kam heraus, dass der Schweizer auch gegenüber drei Ex-Partnerinnen massive Gewalt ausgeübt haben soll. Die Opfer sprachen von einem eigentlichen Terrorregime des Mannes, der von einem Moment zum anderen vom liebenswürdigen Liebhaber zum kaltblütigen Sadisten werden konnte.

Das Thurgauer Obergericht hatte den Mann im Juli 2017 wegen mehrfacher Körperverletzung, Drohung, Vergewaltigung, Schändung, Gefährdung des Lebens, Erpressung und weiterer Delikte schuldig gesprochen. Die Freiheitsstrafe von acht Jahren wurde zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Der Beschuldigte sitzt seit Anfang 2015 in Untersuchungs- und Sicherheitshaft.

Mangelhafte Prozessführung

Das Bundesgericht hob das Urteil mangels Beweisen auf. Das Thurgauer Obergericht habe den Beschuldigten nicht befragt und ihm so die Gelegenheit verweigert, sich gegen die schweren Vorwürfe zu wehren. Zudem seien die Opfer nicht gerichtlich einvernommen worden, rügte das höchste Schweizer Gericht.

Das Gericht, dessen Präsident inzwischen pensioniert ist, wiederholte den Prozess im vergangenen Juli in neuer Besetzung und wegen des Opferschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Bei der Befragung sagten die Ex-Freundinnen, die Zeit mit dem Beschuldigten sei die schlimmste ihres Lebens gewesen. Er habe sie kontrolliert und von Familie und Freunden isoliert – etwa indem er ihnen das Handy wegnahm. Wenn eine Partnerin ihn verlassen wollte, habe er ihr gedroht, sie auf grausame Art umzubringen.

Partnerinnen manipuliert

Laut dem psychiatrischen Gutachten hat der Beschuldigte eine narzisstische und dissoziale Persönlichkeit und verfügt über «machiavellische» Intelligenz. Damit habe er seine Partnerinnen manipuliert, sodass diese trotz Todesangst bei ihm blieben oder gar zu ihm zurückkehrten.

Der Staatsanwalt und die Opfervertreter stellten dieselben Anträge, wie beim ersten Prozess vor Obergericht. Die schwer traumatisierten Opfer hätten vor Gericht eindrücklich geschildert, was ihnen widerfahren sei. Ihre detaillierten und mit früheren Aussagen übereinstimmenden Angaben reichten als Beweise.

Selbst wenn der Beschuldigte nur wegen der eingestandenen Taten verurteilt werde, müsse eine stationäre Psychotherapie angeordnet werden, verlangte der Staatsanwalt.

Als Monster vorverurteilt

Der Beschuldigte gab zu, dass ihm gelegentlich die Hand ausrutschte. Er habe sich wie eine Cola-Flasche gefühlt, die vor dem Öffnen geschüttelt worden sei. «Ich hatte nie Sex gegen den Willen einer Frau», sagte der Mann.

Der stark tätowierte Heavy-Metal-Fan sei aber nicht das Monster, als welches er an den Pranger gestellt werde, erklärte der Verteidiger. Die Frau habe das Vermögen ihrer Kinder selber verprasst und wolle ihrem Ex-Mann die Schuld dafür in die Schuhe schieben. Die vier Frauen hätten sich gegen ihn verschworen. Es gebe keine Beweise für die angeblichen Gewaltexzesse.

Wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung und mehrfacher Tätlichkeit solle er mit einer Freiheitsstrafe von maximal 24 Monaten bestraft werden. Zudem solle das Gericht eine ambulante Psychotherapie anordnen, forderte der Verteidiger.

Genugtuung für Opfer

Drei Monate später liegt nun das schriftliche Urteil vor. Auf die Berufung des Schweizer wird nicht eingetreten. Die Verurteilung bleibt in den wesentlichen Punkten bestehen. Von der mehrfachen Erpressung wird der Beschuldigte freigesprochen.

Der Mann muss einen Freiheitsstrafe von acht Jahren verbüssen. Statt einer stationären wird aufgrund eines neuen Gutachtens eine ambulante Massnahme angeordnet. Den Opfern muss der Beschuldigte Genugtuungen von 15'000 bis 40'000 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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