Im Immobilien-Betrugsfall Bad Rans könnte es zur Wiederholung des Prozesses vor erster Instanz kommen. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen hat einen der fünf Richter für befangen erklärt.
Im Immobilien-Fall Bad Rans hat das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland Ende November die beiden Hauptangeklagten zu Freiheitsstrafen von fünf und dreieinhalb Jahren verurteilt. Sie sollen im grossen Stil illegale Honorare kassiert haben.
Der Gericht folgte in der Mehrheit der Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft. Es sprach den 74-jährigen Unternehmer und den 67-jährigen Architekten der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Misswirtschaft und weiterer Tatbestände schuldig. Vier weitere Beteiligte wurden zu bedingten Freiheits- oder Geldstrafen verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Richter rechtfertigte sich
Nun kommt es allenfalls zur Wiederholung des Verfahrens. Mehrere Verteidiger hatten zu Prozessbeginn verlangt, die Hauptverhandlung müsse abgebrochen und neu angesetzt werden. Einer der Richter sei befangen.
Der betroffene Kreisrichter nahm während des Prozesses zum Vorwurf Stellung: Er sei 2007 in einer Frühphase als Geologe in das Projekt Bad Rans involviert gewesen, sagte er. Alle Honorare seien ausbezahlt worden und er habe zu den in den Prozess involvierten Personen kein persönliches Verhältnis. Es gebe keinen Grund für Befangenheit, sagte er.
Direkte geschäftliche Kontakte
Die St. Galler Anklagekammer sieht das anders: Sie hat das Ausstandsgesuch eines Beschuldigten gutgeheissen. Die Anklagekammer habe einen der fünf Richter für befangen erklärt, bestätigte Ivo Kuster, Präsident der Anklagekammer, auf Anfrage einen Bericht im "Beobachter".
Letzte Woche hat die Beschwerdeinstanz ihren Entscheid begründet: Die direkten geschäftlichen Kontakte des Richters zum Gesuchsteller in den Jahren vor den Konkursen erweckten den Anschein der Befangenheit. Der Richter habe bestätigt, von 2007 bis 2010 Aufträge für die Genossenschaft Bad Rans ausgeführt zu haben. Die Firma, in welcher er noch immer Verwaltungsrat sei, habe noch eine Forderung offen.
Die Parteien können nun verlangen, dass die Amtshandlungen, an denen der Laienrichter beteiligt war, aufgehoben und wiederholt werden. Der Prozess dauerte zehn Tage. Aus Platzgründen war er ins Feuerwehrdepot von Mels verlegt worden.
Beschwerde ans Bundesgericht möglich
Der Entscheid der Anklagekammer kann ans Bundesgericht weitergezogen werden: die Staatsanwaltschaft und das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland überlegen sich eine Beschwerde. Die Frist beträgt 30 Tage.
Im Fall der Genossenschaft Bad Rans sollen die Beschuldigten 6,2 Millionen Franken als "Promotionshonorare" eingestrichen haben. Die Verwaltungsräte sollen sich zudem ein "Verkaufshonorar" von 1,5 Millionen Franken zugeschanzt haben.
Die Verteidiger hatten für vier der Angeklagten Freisprüche und für die beiden übrigen Teilfreisprüche gefordert. Darauf ging das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland nicht ein.
Die Forderungen der Geschädigten verwies das Gericht auf den Zivilweg. Im Fall um dubiose Immobiliengeschäfte sollen noch zwei weitere Personen vor Gericht kommen: Ein Geschäftsmann wurde in der Dominikanischen Republik verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert. Ein weiterer Beteiligter fehlte in Mels krankheitshalber.
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