Coronavirus – Schweiz Finanzhilfe für St. Galler Kultur soll weitergeführt werden

gn, sda

7.1.2022 - 11:16

Eintrittskontrolle an der Premiere vom Circus Knie in Rapperswil. Im Kanton St. Gallen sind bis Ende November 2021 weitere 492 Gesuche für Ausfallentschädigungen in der Kultur eingereicht worden. (Symbolbild)
Eintrittskontrolle an der Premiere vom Circus Knie in Rapperswil. Im Kanton St. Gallen sind bis Ende November 2021 weitere 492 Gesuche für Ausfallentschädigungen in der Kultur eingereicht worden. (Symbolbild)
Keystone

Die St. Galler Regierung will die Covid-Finanzhilfen für Kulturschaffende auch im Jahr 2022 weiterführen. Der Kantonsrat wird den Nachtrag zum kantonalen Umsetzungsgesetz in der Februarsession beraten.

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Beim Kanton St. Gallen sind 492 Unterstützungsgesuche von Kulturbetrieben und Kunstschaffenden eingegangen, die wegen der Coronakrise zwischen November 2020 und Dezember 2021 Veranstaltungen absagen mussten. Daneben wurden 53 Gesuche für Beiträge an Transformationsprojekte eingereicht.

Die Ausfallentschädigungen haben sich sowohl bei den Kulturschaffenden als auch bei den Kulturunternehmen als wirksame Abfederungsmassnahme erwiesen, wie die St. Galler Staatskanzlei am Freitag schrieb.

75 Prozent der 492 Unterstützungsgesuche wurden bearbeitet, davon wurden 79 Prozent gutgeheissen, wie die St. Galler Kulturchefin Laura Bucher auf Anfrage von Keystone-SDA erklärte. Kulturschaffende hätten durchschnittlich 8500 Franken erhalten, Kulturunternehmen durchschnittlich 38'000 Franken. Maximal konnten 750'000 Franken ausgesprochen werden.

Branche nachhaltig stärken

Die Beteiligung des Kantons an den Unterstützungsmassnahmen soll fortgeführt und die Massnahmen gleichbleibend gemäss den vom Kantonsrat gesetzten kulturpolitischen Prioritäten beibehalten werden.

Die Beiträge an Transformationsprojekte sollen auch im Jahr 2022 ein zentrales Instrument sein, um einen gezielten Strukturwandel in der Kulturbranche anzuschieben und zu fördern. «Mit diesen Projekten konnten die Kontakte der Kulturbetreiber mit der Gastroszene und der Veranstaltungstechnik nachhaltig gestärkt werden,» sagte die SP-Regierungsrätin.

Sie nannte einige Beispiele: Aufgezeichnete Konzerte mit kleinem Publikum vor Ort, die im Netz übertragen wurden, Freiluftausstellungen und digitale Angebote, für welche es eine spezielle Infrastruktur und Umbauten brauchte.

Bei den Transformationsprojekten sind die Mittel auf maximal zwei Millionen Franken limitiert. Die Regierung möchte den Deckel auf drei Millionen Franken erhöhen, sagte Bucher weiter.

Zusätzliche Mittel nötig

National- und Ständerat beschlossen in der Wintersession 2021 eine Verlängerung Corona-Unterstützungsmassnahmen für den Kulturbereich bis Ende 2022. Der Bundesrat verlängerte zudem die Geltungsdauer der Covid-19-Kulturverordnung.

Mit der Fortführung der Beteiligung müssen einige wenige Bestimmungen im kantonalen Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich angepasst werden.

Die Regierung schätzt den Mittelbedarf im Sinne eines Kostendachs für die dritte Phase auf insgesamt höchstens 15,4 Millionen Franken. Dieser wäre je zur Hälfte (je 7,7 Millionen Franken) durch den Bund und den Kanton zu finanzieren. Daraus folgt ein Mehrbedarf an kantonalen Mitteln im Umfang von 4,04 Millionen Franken.