GleichstellungFirmen müssen Lohngleichheit überprüfen – Kanton bietet Beratung
SDA
1.7.2020 - 14:58
Der Kanton St. Gallen will zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes Beratungen anbieten. Diese richten sich etwa an Firmen, die ab dem 1. Juli verpflichtet sind, eine Lohnanalyse mit dem Kriterium Gleichstellung durchzuführen.
Das revidierte Gleichstellungsgesetz verpflichte Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse nach einer wissenschaftlichen Methode durchzuführen, teilte der Kanton am Mittwoch mit. Danach müssten die Firmen das Ergebnis von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen.
Für die Analyse gibt es beispielsweise ein vom Bund kostenlos zur Verfügung gestelltes Tool namens «Logib». Unabhängige Stellen sind Revisionsunternehmen oder Organisationen, die nach ihren Statuten die Gleichstellung von Frau und Mann fördern oder die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahren.
Die erste Analyse muss bis spätestens am 30. Juni 2021 durchgeführt werden. Bis zum 30. Juni 2022 soll dann die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine externe Stelle erfolgt sein.
Das Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung (KIG) des Kantons stehe sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung, heisst es in der Mitteilung. Seit Januar biete es Erstberatungen zu Fragen im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz an, die vertraulich und kostenlos seien.
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