Das St. Galler Kantonsgericht hat am Mittwoch einen Sozialpädagogen vollumfänglich freigesprochen. Er war in erster Instanz verurteilt worden, in einer Institution eine geistig und körperlich beeinträchtigte Frau sexuell missbraucht zu haben.
Der Sozialpädagoge wehrte sich vor dem Kantonsgericht erfolgreich gegen den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs. Die Vorinstanz hatte ihn im Juni 2018 schuldig erklärt und ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt.
Zur Anklage gegen ihn war es gekommen, weil eine geistig und körperlich beeinträchtigte Frau erzählt hatte, ihr Betreuer habe sie abends ins Pikettzimmer geholt. Dort sei es zu sexuellen Handlungen gekommen.
An der Berufungsverhandlung vom Dienstag hatte der Beschuldigte die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Frau habe immer wieder erfundene Geschichten erzählt. Er betonte, die Frau sei stark auf ihn fixiert gewesen. Auf seine Abwesenheit am Feierabend oder bei Ferien und Freitagen habe sie manchmal mit Tobsuchtsanfällen reagiert. Eine Arbeitskollegin, die als Zeugin befragt wurde, sagte aus, gegenüber dem Betreuungsteam habe die Frau manchmal sehr fordernd sein können. Ihr gegenüber habe sie nie von sexuellen Übergriffen durch den Beschuldigten erzählt und ihr sei nie etwas in dieser Richtung aufgefallen.
Das Kantonsgericht St.Gallen fällte nun einen vollumfänglichen Freispruch. Die Kosten der Untersuchungs- und Gerichtsverfahren von rund 40'000 Franken trägt der Staat. Zudem erhält der Mann eine Entschädigung. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
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